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Reha richtig beantragen

Bei einer schweren Erkrankung oder einem schweren Unfall erfolgt im Krankenhaus die akute Erstversorgung. Um danach schnellst möglich wieder „auf die Beine zu kommen“ wird meist eine Reha angestrebt. Unter einer Reha versteht man eine medizinische Rehabilitation, die die Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und gesellschaftliche Teilhabe mit physiotherapeutischen- und ergotherapeutischen Maßnahmen sowie Mitteln der klinischen Psychologie und Anleitungen zur Selbstaktivierung. Oft werden Maßnahmen der Reha auch zunächst ambulant angeboten. In schwerwiegenden Fällen, insb. dann wenn eine ambulante Reha nicht mehr ausreichend ist, werden stationäre Rehas in Rehakliniken angeboten.
Grundlage für die Reha ist das neunte Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX. Hier ist definiert, dass die Hauptkostenträger für eine medizinische Rehabilitation die Träger der Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung ist. Sofern der Versicherte über die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist.

Gibt es Indikationen zur Rehabilitation?

Ja, die gibt es. Rehas stehen oftmals nach Unfällen oder Erkrankungen an, wenn die Akutversorgung abgeschlossen ist. Beispiele für Krankheitsbilder wo Rehas notwendig werden sind bspw.:

• Hüft- oder Kniegelenkersatz (Hüft-Tep, Knie-Tep)
• Depressionen
• Erkrankungen des Bewegungsapparates
• Herzinfarkt
• Burnout
• Wirbelsäulenverletzung
• Und viele mehr

Wenn es zu einer Reha kommt

Viele Patienten wissen nicht, dass sie ein Wunsch und Wahlrecht für die Reha Klinik haben. Das heißt Patienten können ihre Reha Klinik selbst aussuchen. Hierbei ist es wichtig schon beim Antrag auf eine Reha die Klinik der Wahl zu nennen. Auf den Antrag sollte der Antragssteller Ort und Name der Rehaklinik notieren. Auf der Seite der Rehaklinik Bad Bocklet findet sich eine genaue Anleitung wie man eine Reha in wenigen Schritten beantragen Reha in wenigen Schritten beantragen kann, sowie einige vorausgefüllte Musterschreiben. Wichtig bei der Auswahl eines geeigneten Zentrums sind sowohl die beschriebenen Leistungen als auch die Zertifizierungen, die von unabhängigen Stellen ausgegeben sein sollten. Die DIN ISO EN 9001:2008 Norm zeigt, dass eine Klinik mit dieser Zertifizierung den höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen entspricht.

Manchmal versuchen die Krankenkassen einen Wunsch nach einer speziellen Rehaklinik mit Zuzahlungen für den Patient zu vermeiden. Hierzu ist die Kasse nicht berechtigt. Auch wenn die Versicherung aufzeigt, dass Sie die Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer von der Krankenkasse bevorzugten Einrichtung übernehmen sollen. Das Gesetz ist hier auf ihrer Seite, denn es gilt das Sachleistungsprinzip. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Rehazentrums Bad Bocklet.

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