Eine Entscheidung von großer Tragweite
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Justizias Urteil: Die HIV-Infektion erfüllt die Merkmale einer Behinderung (Foto: Florentine, pixelio.de) Am 19. Dezember hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion im Regelfall diskriminierend und damit unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber durch angemessene Vorkehrungen den Einsatz des Arbeitnehmers trotz seiner Behinderung ermöglichen kann. Eine erste Einschätzung von Rechtsanwalt Jacob Hösl Meine Bewertung kan
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