Zahnarztrechnung: Ergänzung der Begründung
Patienten, deren Krankenversicherungen und Beihilfestellen und Zahnärzte streiten häufig um die Höhe von Steigerungsfaktoren in der Zahnarztrechnung. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 18. März 2013 (Az. 19 K 6612/11) erfreulicherweise erklärt, unter welchen Voraussetzungen Begründungen nachgeschoben werden können. Innerhalb des Gebührenrahmens sind gemäß § 5 Abs. 2 GOZ die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen LeistungÂ
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.