Gynäkologe haftet nach befundloser Untersuchung nicht für unerkanntes Darmkarzinom
Ein Gynäkologe darf eine Patientin mit Unterleibsschmerzen nach befundloser Untersuchung zur weiteren Abklärung an einen Urologen überweisen und muss keine weitergehenden Untersuchungen veranlassen. Er haftet nicht, wenn die Patientin ihn in der Folgezeit nicht erneut kontaktiert und später aufgrund eines … Weiterlesen →
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