Wirtschaftlichkeitsprüfung – Reichweite von Dokumentationsmängeln
Die Dokumentation ist bei Ärzten und Zahnärzten nicht um im Haftungsrecht ein ungeliebter aber extrem wichtiger Aspekt. Zwei aktuelle Entscheidungen aus dem Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung belegen, dass hier besondere Sorgfalt geboten ist: Das Sozialgericht Marburg hat in Entscheidungen vom 06.04.2011 (S 12 KA 831/10) und vom 21.11.2012 (Az. S 12 KA 8/12) wichtige Maßstäbe für den Inhalt und den Umfang der Dokumentation festgelegt. Hier ein paar wesentliche Aussagen: Ein Vertrag
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.