Praxismietvertrag | Sprechstunde Medizinrecht
Im Newsletter der Kanzlei geht es in diesem Monat um Fragen rings um Praxisräume und speziell um den Praxismietvertrag. Der Mietvertrag für die Arzt- oder Zahnarztpraxis zählt zu den Gewerberaummietverträgen. Anders als bei Verträgen über Wohnräume gelten hier weitreichende Freiräume, von den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zum Mieterschutz abzuweichen. Gerade bei Neubauten, in die Sie mit Ihrer Praxis einziehen wollen, präsentiert Ihnen der Vermieter oftmals einen Mustervertrag,
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