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Serviceblog: Neue Meldepflichten

Es war schon im Februar vom Bundestag und -rat beschlossen, jetzt zum Ende März offiziell: Es gibt eine neue Meldepflicht (§6, Abs. 1 IfSG) für Keuchhusten, Windpocken, Mumps und Röteln. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes kennen normalerweise die Abstufung zwischen Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an einer Erkrankung, was entsprechend die Schwelle zur Meldung absenkt. Bei den o.g. Erkrankungen ist alleine schon der Krankheitsverdacht für den Arzt meldepflichtig. Es sollte dar

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