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Bundesverfassungsgericht hebt nun auch das PsychKG Sachsens vorerst auf.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-014.html Das Bundesverfassungsgericht hatte vor 8 Monaten das bundesweit geltende Betreuungsgesetz teilweise für rechtswidrig erklärt, da der Abschnitt über Zwangsbehandlingen nicht konkret genug ausformuliert und geregelt war, um einen so schwerwiegenden Eingriff grundgesetzkonform zu regeln. Inzwischen ist das Betreuungsrecht geändert worden und es ist davon auszugehen, dass die neue Fassung grundgesetzkonform ist.  Das

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