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Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?

Gedankenknick bringt ja gerne den aktuellen Wahnsinn des deutschen Gesundheitssystems in Bezug auf die Apotheken. Jetzt erreichte mich etwas, das zeigt, dass es auch bei uns so geht. Angenommen, ich bin Apothekerin und ich möchte in einer Apotheke arbeiten. Nicht sie leiten, nur arbeiten. Dann brauche ich dafür eine Bewilligung vom Kanton in dem ich arbeiten will. Denn immerhin habe ich eine Menge Verantwortung zu tragen – da müssen also Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verwalterin der Ap

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