Ruhen der Approbation kann im Falle strafrechtlicher Ermittlungen schon vor Anklageerhebung angeordnet werden
Eine gegenüber einem Facharzt aufgrund eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens ausgesprochene Anordnung des Ruhens der Approbation darf sofort vollzogen werden, auch wenn noch keine Anklage gegen den Arzt erhoben wurde. Im konkreten Fall ging es um einen Gynäkologen,dem vorgeworfen wird, in zahlreichen … Weiterlesen →
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.