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Richter schreiben keine Leitlinien

(P. Köhler) Der Hersteller eines nichtsteroidalen Analgetikums hatte gegen die Bundeärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, und die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften geklagt, weil die von diesen Vereinigungen herausgegebene Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz unter Bezug auf die Studienlage von der Anwendung der Substanz bei Kreuzschmerzen abrät. Das Oberlandesgericht Köln wertete die Negativempfehlung als erlaubte MeinungsäuÃ

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