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Ärzte umgehen Selbstdispensationsverbot

Im Aargau ist die Selbstdispensation verboten. Ärzte dürfen nur in Notfällen rezeptpflichtige Medikamente abgeben und nur in bestimmten Fällen eine Privatapotheke führen. Aber bis anhin wurde diese Regelung umgangen, indem von den Ärzten ausgestellte Rezepte direkt an die Versand-Apotheke Zur Rose geschickt wurden, die die verordneten Medikamente dann an die Patienten gesendet hat. Die Apotheke Zur Rose in Steckborn ist grundsätzlich eine normale öffentliche Apotheke (mit Versandhandelsb

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