Zahnreinigung und Bleaching gibt es nur in Zahnarztpraxen
Eine Zahnmedizinische Fachassistentin (ZFA) darf nicht selbstständig in einem Zahnkosmetikstudio Zahnreinigungen im Airflow-Verfahren sowie Bleaching mit Präparaten mit einem Wasserstoffperoxid von mehr als 6% durchführen, so das OLG Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 01.03.2012 (AZ: 6U264/10). Der Fall: Eine ausgebildete Zahnarzthelferin mit einer Zusatzausbildung als zahnmedizinische Fachassistentin arbeitete in einer Zahnarztpraxis und betrieb daneben ein Zahnkosmetikstudio als se
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.