Wann darf sich ein Zahnarzt als “Kinderzahnarzt” und seine Praxis als “Kinderzahnarztpraxis” bezeichnen?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 25.05.2012 (Aktenzeichen 13 A 1384/10) entschieden, dass eine berufswidrige Werbung vorliegt, wenn sich eine Zahnarztpraxis als “Kinderzahnarztpraxis” bezeichnet, ohne dass sämtliche der dort tätigen Zahnärzte die Voraussetzungen für die Angabe eines “Tätigkeitsschwerpunkts Kinderzahnheilkunde” … Continue reading →
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