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Pflegehilfsmittel nicht oder doch ärztliches Rezept

Gar nicht so einfach, den Inkontinenz-Bettschutz — den wieder verwendbaren — bei der Pflegekasse zu beantragen. Da lese ich auf den Webseiten, ich bräuchte kein ärztliches Rezept. Also müsste ich nur bei der Pflegekasse anrufen und dann regelt es sich. Es ist ein Pflegehilfsmittel, was den Leistungen der Pflegekasse zu geordnet wird. Von der Apotheke bekomme ich dazu sogar ein Formular, ein ärztliches Rezept sei nicht nötig. Doch siehe da, es könnte so einfach sein, aber die Sachbearbe

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