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Ich bin weder Amtsträger, noch Beauftragter der Krankenkassen

Und das ist gut so, denn als von Krankenkassen beauftragter Amtsträger könnte ich mit meinen Patienten nicht mehr frei arbeiten. Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden: Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt (...) weder als Amtsträger (...) noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB. (...) Es kommt hinzu, dass die Krankenkasse den vom Versicherten frei gewählten Arzt akzeptieren muss. Dieser wir

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