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Pfefferspray und Tränengas (und Alkoholtester)

Man sollte denken, dass die Schweiz und Deutschland ziemlich ähnliche Gesetzgebungen haben – aber da kann man reinlaufen. In der Schweiz bekommt man zum Beispiel Pfefferspray (mit Capsaicin) in der Apotheke. Dafür muss man volljährig sein und für die Abgabe brauchen wir eine Unterschrift vom Kunden. Der Spray fällt unter das Chemikaliengesetz. Für Tränengas dagegen braucht es in der Schweiz einen Waffenschein und man bekommt es nur in Waffengeschäften. In Deutschland ist es umgekehrt.

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