Zulässigkeit von Früherkennungsuntersuchungen mit ionisierender Strahlung
Zu der Frage nach der Zulässigkeit von Früherkennungsuntersuchungen mit ionisierender Strahlung veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nachfolgende Information, die wir unseren interessierten Lesern nicht vorenthalten wollen. Eine Information des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 1. Freiwillige Röntgenreihenuntersuchungen Früherkennungsuntersuchungen mit ionisierender Strahlung sind zulässig, wenn es
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.