Stets hilfreich: die Bundesärztekammer
Die für die Einrichtung des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verantwortliche Bundesärztekammer hat der Darstellung widersprochen, dass Patienten die eigenen Notfalldaten nicht einsehen können. und Die Bundesärztekammer ergänzte auch die Frage zum Datenerhalt der Notfalldaten. Nach ihrer Darstellung kann ein Backup dieser Daten im Praxis-Verwaltungssystem des Arztes vorgehalten werden. Ist doch immer wieder schön zu sehen, wie die BÄK den Kollegen
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