Die Welt der medizinischen Blogs

Anforderungen an das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

Üblicherweise muss der klagende Patient beweisen, welche Fehler dem Arzt unterlaufen sind. Zu einer Beweislastumkehr kommt es, wenn ein so genannter „grober Behandlungsfehler“ vorliegt. Dann muss der Arzt versuchen, sich zu entlasten und den Beweis dafür antreten, dass er alles richtig gemacht hat bzw. er für den Schaden nicht verantwortlich ist. Mit Urteil  vom 25.10.2011 (Aktenzeichen: VI ZR 139/10) bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die gefestigten rechtlichen Anforderungen

weiterlesen »


Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.