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Welcher Strahlenschutz bei welcher Untersuchung

Gemäß der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) sind nach Anlage III in Röntgeneinrichtungen nachstehende Patientenschutzmittel vorzuhalten bzw. anzuwenden. (Stand: 9.2.2010) Erforderliche Patientenschutzmittel bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen. (Anzuwendende Norm: DIN EN 61331-3) Nachstehend die Auflistung der vorgesehenen Mittel in Bezug auf die Anwendungsgruppen.   Mammographie: Gonadenschutzschürze Urologie: Hodenka

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