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§ 24 Abs 2 RöV Zur technischen Durchführung berechtigte Personen

In Röntgenabteilungen und in Praxen werden zur technischen Durchführung der Röntgenaufnahmen MTA-R und MFA mit Röntgenschein eingesetzt. Die technische Durchführung umfasst: das Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung, Lagern des Patienten oder des Tieres unter Beachtung der Einstelltechnik, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls, Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und Auslösen der Strahlung. Je nachdem ob  MTA-R, [...]

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