Röntgentagebuch ist den ärztlichen Stellen vorzulegen
Tweet Die Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) sind eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Vorlage eines Röntgentagebuchs bei den ärztlichen Stellen anzuordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Gemäß. § 17 a Röntgenverordnung sind den ärztlichen Stellen auf Verlangen die Unterlagen vorzulegen, die diese benötigen, um die Qualität der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen zu [...]
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