Das lässt sich wohl nicht mehr gütlich regeln
Mit Bescheid vom 4. März 2011 lehnte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ("Gute Versorgung. Gut organisiert!") meinen Antrag auf Ausgleich eines überproportionalen Honorarverlustes gem. § 6 Abs. 4 HVV für das 3. Quartal 2010 ab. Die Begründung: Mein Honorarverlust war nicht hoch genug. Nur -10,18%, statt der zwingend erforderlichen -15%. Immerhin habe ich jetzt Schwarz auf Weiß, dass es 2010 keine dramatischen Honorarzuwächse gab, sondern ein (mindestens) zehnprozentiges Minu
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