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Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geändert

Am 11. Januar hat das Bundesgesundheitsministerium die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ veröffentlicht. Damit sind nach der Neuausrichtung des Gesundheitskartenprojektes auch für die Testmaßnahmen die neuen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Die Krankenkassen werden ab dem IV. Quartal 2011 die elektronische Gesundheitskarte bundesweit ausgeben; die Vorbereitung der Leistungserbri

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