Die Sache mit dem Ruhen und Schlafen
Vor kurzem hatte ich mit verschiedenen Twitter-Usern eine Diskussion um Schlafen und Ruhen im Dienst. Per Definition ist es formal so, dass Feuerwehrleute und Rettungsdienstler im Dienst nicht schlafen, sondern nur ruhen. Das ist eine arbeitsrechtliche Sache, weil schlafen wird nun mal nicht bezahlt, ruhen hingegen schon. Der Begriff “ruhen” soll hierbei eine schlaf ähnliche Form des erholens beschreiben, in dem sich der Mensch aber weiterhin in bedingter Einsatzbereitschaft befinde
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