Die Sängerin, das Virus und die Hexenjagd
Bewährungsstrafe also. Ein verhältnismäßig unspektakuläres Ende jener Aktion, die zu Ostern letzten Jahres begonnen hatte. Und doch ist und bleibt die Sache zwiespältig, wie nicht nur der „Spiegel“ schreibt. Immerhin: Die Dame ist verurteilt worden, wenn auch „nur“ auf Bewährung ist. Halten wir also fest: Es ist und bleibt strafbar, einen Menschen vorsätzlich mit HIV oder einer anderen schweren Krankheit zu infizieren. Und das ist richtig so. Aber: den Vorsatz n
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