Die Mitwirkung eines Arztes zur Erstattung von Behandlungskosten durch eine private Krankenversicherung ist Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag
Mit Urteil vom 29.07.2010 (Az.: 3 O 431/02) hat das Landgericht Düsseldorf entscheiden, dass es gegen Treu und Glauben verstößt, wenn ein Arzt der privaten Krankenversicherung seines Patienten nicht die für eine Kostenerstattung erforderlichen Auskünfte erteilt und andererseits von seinem … Weiterlesen →
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.