Vorsicht bei der Verharmlosung von Behandlungsrisiken
Mehrfach wurde in diesem Blog zur Aufklärung geschrieben, dass diese “im Großen und Ganzen” über die zu erwartenden Risiken der Behandlung zu informieren habe. Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17.11.2009 (5 U 967/09) wurde jetzt klar gestellt, das der Arzt haftet, wenn er ein zwar seltenes, dafür aber gravierendes Operationsrisiko verharmlost. Der Patient [...]
Verwandte Beiträge:
Schlechte Nachrichten (Teil 4): Vorsicht! Der ist ziemlich…
Kommt 'n Mann zum Arzt. Mann: Herr Doktor, was ist...
Rotation der Krankenhausärzte birgt Risiken
Auch in deutschen Krankenhäusern ist es üblich, dass Assistenzärzte im...
Vorsicht Carotis-Stenose! ff
Die Rückmeldungen auf meinen Artikel über die Carotis-Stenose veranlassen mich...
Vorsicht bei internetbasierten Gesundheitsakten!?
Die Sicherheit von Webanwendungen im allgemeinen und von elektronischen Gesundheitsakten...
Vorsicht Carotis-Stenose!
Der heutige Artikel könnte ebensogut Teil 3a der Mini-Serie Wer...
