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Veto vom Landesdatenschützer zu den HzV-Verträgen!

Wie gestern bekannt wurde, ist durch eine Unterlassungsverfügung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein die Abrechnung der laufenden HzV-Verträge bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Das Deutsche Ärzteblatt meldet dazu: Die Datenschützer hatten dem Hausärzteverband untersagt, Patientendaten zu nutzen oder weiterzugeben, die im Rahmen des Vertrages zwischen dem Verband und der AOK anfallen und mit einem Strafgeld von 30.000 Euro gedroht. Laut dem ULD sind di

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