Die Welt der medizinischen Blogs

Alte Parkausweise für Behinderte verlieren Ende 2010 ihre Gültigkeit

Unter bestimmten Bedingungen bekommen behinderte Menschen in Deutschland einen „Parkausweis für Behinderte“. Dabei handelt es sich nicht um den grün-orangen Schwerbehindertenausweis, sondern einen extra Ausweis. Dieser wird von der Straßenverkehrsstelle oder dem Ordnungsamt ausgestellt. Voraussetzungen sind in der Regel ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG” für “außergewöhnlich gehbehindert” oder “BL” für “Blind”. Am 1. J

weiterlesen »


Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.