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Kopfgesundheitspauschalprämie

Ursprünglich handelte es sich bei der "Kopfpauschale" um die jährliche Pauschalzahlung einer Krankenkasse, die fast die gesamte kurative ambulante ärztliche Behandlung eines Versicherten abdeckt und nach § 85 SGB V "mit befreiender Wirkung" an eine Kassenärztliche Vereinigung geleistet wird. Egal. "Kopfpauschale" liegt ohnehin semantisch in der unerwünschten Nachbarschaft von "Kopfgeld", da benutzt man als buzzword doch lieber das viel schönere Wort "Gesundheitsprämie". Gesundhei

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