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Karlsruhe entscheidet: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Sicher eine der besseren Nachrichtenmeldungen des Tages: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärt. Die bisher gespeicherten Daten müssen damit gelöscht werden. Den Link zur Presseerklärung und eine sehr interessante Diskussion des Urteils in den Kommentaren gibts bei Johnny Haeusler. [via Spreeblick | tagesschau.de]

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