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Gesetzesänderung mit Pflicht zum online-Abgleich der Stammdaten?

Das Bundesgesundheitsministerium plant offenbar eine Gesetzesänderung, wonach Krankenkassen niedergelassenen Ärzten das Honorar verweigern können, wenn sie künftig die Versichertenstammdaten nicht online über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgleichen. Dies berichtet die Ärztezeitung in einer aktuellen Ausgabe (link nur für Abonennten: Quelle). Als Quelle nennt die Zeitung Gilbert Mohr, Leiter der Abteilung „IT in der Praxis“ der Kassenärztlichen Vereinigung Nord

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