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Ob Bauchschmerzen, heftiges Kopfweh, erste Grippeanzeichen oder sonstige Verletzungen - tut ein Teil des Körpers weh, ist der Arztbesuch selbstverständlich. Selbstverständlich ist auch, dass der Kassepatient die in Anspruch genommene ärztliche Leistung nicht privat bezahlen muss - zumindest wenn es sich um Kassenleistungen handelt. Oder aber er ist Privatpatient, bezahlt selbst und reicht dies dann bei seiner Versicherung ein. Aber was passiert, wenn vertragsloser Zustand herrscht? Wie

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