Krankenverunsicherung und Amtsschimmel.
Nun dachten wir, in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten sei nach der Einwanderung meiner Liebsten kein Problem. Ist es aber. Ihre schweizer Versicherung war wohl nicht wirklich eine gesetzliche Kasse oder auf jedenfall nicht gesetzlich genug für die hiesigen, und die gesetzlichen Kassen dürfen einen nur versichern, wenn man vorher gesetzlich versichert war. So ist das Gesetz. Auch wenn ich das irgendwie weder logisch noch anständig finde. Ein paar Versicherungsfritzen, die uns abweis
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