Meldepflicht und Schweinegrippealarm für Heilpraktiker
Heilpraktiker sind eine besondere Spezies der Mediziner. Heilpraktiker sind aber keine Ärzte - noch nicht einmal Naturärzte. Eben „Heilpraktiker“.Heilpraktiker sind im Grund genommen so eine Art medizinische Laien, denen man nach Ablegen einer Prüfung beim Gesundheitsamt erlaubt hat therapeutisch tätig zu sein. Diese Sachkundeprüfung vor dem Gesundheitsamt prüft aber medizinisches Wissen nur insoweit ab, als man wissen will, ob der Heilpraktiker medizini
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