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Tabakindustrie finanziert Parteizeitungen (Update)

Einem Urteil des OLG Hamburg zufolge, über das das ARD-Magazin Report Mainz berichtet hat, war die Schaltung von Werbung mehrerer Tabakunternehmen im SPD-Parteiorgan "Vorwärts" im Jahr 2007 rechtswidrig. Strittig war vor Gericht die Frage, ob es sich bei den umstrittenen Anzeigen um Image- oder um Zigarettenwerbung gehandelt habe. Letztere ist seit 2006 in Printmedien verboten. Die Tabakindustrie nutzt die Schaltung von Annoncen in Parteizeitungen offenbar als willkommene Hintert&uum

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