Neue Richtlinie zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
(BERLIN / ESSEN) Am 13. Juli hat das BMG eine neue Begutachtungsrichtlinie zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit genehmigt. In der Richtlinie sind die Änderungen durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, wie zum Beispiel die Begutachtungsfrist von 5 Wochen, berücksichtigt. Gemäß der neuen Richtlinie ist der MDK verpflichtet, die Empfehlung einer befristeten Leistungszusage zu begründen. Im Rahmen der Bemessung der Zeiten für die einzelnen Verrichtungen wird neuerdings ein zusätzlicher
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