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Urteil zu Spick mich

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Vor drei Tagen entschied der Bundesgerichtshof, dass das Lehrer-Bewertungsportal Spick mich weitermachen darf, die Klage der Lehrerin wurde abgelehnt (siehe Spiegel online) Dennoch sei das Urteil nicht ein Freifahrschein für alle Bewertungsportale im Internet, sondern es müsse im Einzelfall geklärt werden, was rechtens ist und was nicht, schreibt das Nachrichtenportal weiter. In diesem Streit ”entschied der Senat bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden, jeweils verfassungsrecht

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