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Selbstbestimmungsstärkungsgesetz tritt am 1. August 2009 in Kraft

Schleswig-Holstein hat am 18. Juni 2009 das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz beschlossen. Es löst Teile des Heimgesetzes ab. Eigentlich sollte das Gesetz schon zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dem Gesetz liegt die Idee zu Grunde, das Maß der behördlicher Kontrolle einer Versorgungsform an dem Maß der Selbständigkeit bzw. Abhängigkeit der Kunden / Bewohner zu orientieren. Das Gesetz unterscheidet zwischen „stationären Einrichtungen“ (wozu auch Einrichtungen der Tages- und Nachtpfle

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