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residenzpflicht

hinter diesem urdeutschem wort verbirgt sich die verpflichtung eines niedergelassenen arztes, nah an seiner praxis zu wohnen, diese also auch schnell im notfall erreichen zu können. in den meisten kreisen ist die notfallversorgung so geregelt, dass der hausarzt auch zu nachtzeiten stets seine patienten versorgen muss, idealerweise in seiner praxis. wochenende und feiertage, oft auch die abende, werden sicher auch vielerorts durch notdienste abgedeckt, aber die müssen von den ärzt

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