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Bundessozialgericht nimmt Staat bei Impfstudien in die Pflicht

Behörden den Anschein erweckt haben, dass eine solche Empfehlung besteht. Mit dem neuen Urteil ging das BSG noch weiter und schrieb eine „besondere Überwachungs- und Kontrollpflicht“ der Behörden bei Impfstudien fest. Im konkreten Fall hatte ein heute siebenjähriges Mädchen als Säugling an der Erprobung einer Siebenfach-Kombinationsimpfung teilgenommen, unter anderem gegen Meningokokken-Infektionen. Diese können zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung führen. Der Impfstoff wa

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