Meine liebe Freundin Kirstin Walther aka SaftTante schreibt wieder mal Web 2.0 Geschichte. Fast schon 3.0. Und das 1 A. Mit der innovativsten “All-in-One” Webpräsenz aller bisheriger Walther’s Seiten. Ein Geniestreich. Umgesetzt hat sie ihre Vision mit den Jungs von Mindbox. In mühevoller Tüftelei wider alle Tücken der Technik. Grandios. Wenn mensch sich durch die […]
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Tourtagebuch – Konkurrenz in Hildesheim
(HILDESHEIM) Heute ist die Stadt vor allem politisch bewegt – in Hildesheim beteiligen sich Schüler und Studenten am Bildungsstreik 2009. Für uns ist es bisher recht ruhig hier, nur ab und zu kommt ein Grüppchen junger Menschen mit Trillerpfeifen vorbei. (Zi)
AOK begrüßt Regelungen für Saisonarbeitskräfte – Zusätzliche Änderungen nötig, um Beitragsschulden nicht weiter wachsen zu lassen
Sechs Milliarden Euro – so hoch waren 2016 die Beitragsrückstände gegenüber der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit dem gesetzlichen Schuldenschnitt 2014 haben sich die Beitragsschulden mehr als verdoppelt, was vor allem auf die geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht zurückgeht. Damit die Beitragsrückstände auf lange Sicht nicht aus dem Ruder laufen, drängt der AOK-Bundesverband auf eine umfassende Neuregelung der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung. Die bereits geplanten Änderungen im aktuellen Gesetz für die Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen begrüßt der AOK-Bundesverband, sie beschränken sich allerdings nur auf Saisonarbeitskräfte. „Die Krankenversicherungspflicht für alle ist ein wichtiges Gut in Deutschland, an der es nichts zu rütteln gibt. Doch die Verwaltungsvorschriften für Versicherte, die den Kontakt zur Krankenversicherung abbrechen, müssen überarbeitet werden, auch um die Gemeinschaft der GKV-Versicherten zu stärken“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Entsprechende Regelungen sollten noch in den aktuellen Gesetzentwurf für die Blut- und Gewebezubereitungen aufgenommen werden. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb, nur dann eine obligatorische Anschlussversicherung zu eröffnen, wenn Kontakt zu dem Versicherten besteht. Bereits bestehende obligatorische Anschlussversicherungen sollten beendet werden, wenn der Versicherte Beitragsrückstände hat und innerhalb von sechs Monaten nicht kontaktiert werden kann. Meldet sich ein betroffener Versicherter später doch noch bei der Krankenkasse, kann er über bereits bestehende Auffangregelungen wieder in der GKV versichert werden. So wäre der lückenlose Versicherungsschutz weiter gewährleistet und das Problem des fortdauernden Aufbaus von riesigen Beitragsrückständen gelöst. Diese Regelung soll nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern generell gelten. Die geplanten Änderungen bei der obligatorischen Anschlussversicherung für Saisonarbeitskräfte begrüßt die AOK ausdrücklich. „Seit Jahren fordern wir die Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren, um von vornherein ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen zu senken. Das ist eine sinnvolle Weiterentwicklung für die GKV“, so Litsch. Konkret sieht der gesetzliche Änderungsantrag vor, dass Saisonarbeitskräfte nur dann über eine obligatorische Anschlussversicherung weiterversichert sein können, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig einer Krankenkasse beitreten. Grundlage dafür ist der nachgewiesene Wohnsitz oder ständige Aufenthalt in Deutschland. Außerdem soll es eine gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitnehmern im Arbeitgebermeldeverfahren geben und die Krankenkasse verpflichtet sein, Saisonkräfte bei Beschäftigungsbeginn über ihre Beitrittsrechte zu informieren. Seit 2005 hat die AOK vergeblich die gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitskräften im Arbeitgebermeldeverfahren thematisiert. Um eine obligatorische Anschlussversicherung für Saisonarbeiter auszuschließen, die nach ihrer Tätigkeit wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, hat die Gesundheitskasse eigene Kennzeichnungsregeln in ihren Versichertenverzeichnissen entwickelt. So sind unsachgemäße obligatorische Anschlussversicherungen schon heute ausgeschlossen. Dennoch war dem AOK-System wiederholt vorgeworfen worden, über obligatorische Anschlussversicherungen zu Unrecht finanzielle Mittel für Saisonarbeitskräfte aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten, obwohl diese längst wieder ins Ausland zurückgekehrt wären und der AOK keine Leistungsausgaben entstanden seien. „Mit Blick auf ihr Image haben viele Krankenkassen bislang einen großen Bogen um bestimmte Versichertengruppen wie Erntehelfer gemacht. Nicht so die AOK, die seit jeher das Gros der Saisonarbeiter versichert. Dies wird uns seit Kurzem zum Vorwurf gemacht. Dabei dienen versicherungsrechtliche Fragen aber nur als Vorwand, um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu diskreditieren“, sagt Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Innungskrankenkassen: Risikostrukturausgleich muss Präventionsanreize setzen
Nach Vorlage der Finanzergebnisse der Kassen nach drei Quartalen im Jahr 2015 fordern die Innungskrankenkassen die Bundesregierung zu einer Reform bei den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auf. „Das derzeitige Berechnungsverfahren für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) wirkt einseitig zugunsten der morbiditätsstarken Kassen und berücksichtigt zu wenig Präventionsanreize. Kassen, die noch im vergangenen Jahr fehlende Mittel für die Versorgung Schwerkranker angeprangert haben, nutzen jetzt die Mittel zum Verdrängungswettbewerb“, kritisiert Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Schon der alte wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes hat die Befürchtung geäußert, dass durch die Art und Weise der Auswahl der ausgleichsfähigen Krankheiten Präventionsanreize untergraben werden. „Die Frage ist, lohnt sich die Prävention zur Vermeidung von Krankheiten überhaupt für eine Krankenkasse, wenn sie dafür systematisch im Morbi-RSA benachteiligt wird? Das muss die Politik endlich beantworten“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Als Beispiel nennt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., den Bluthochdruck, der im Morbi-RSA Zuweisungen auslöst: Hypertonie lässt sich durch Prävention verhindern bzw. zumindest lassen sich schwerwiegende Folgen abschwächen. Dafür gibt es jedoch kein Geld aus dem Morbi-RSA. Geld fließt, sobald der Patient den Stempel „chronisch“ erhält. „Und an der Belastbarkeit der Kodierungen sind Zweifel angebracht. Die Innungskrankenkassen weisen schon lange auf fehlende Kodierrichtlinien hin, die Manipulationen ausschließen könnten“, so Hohnl. „Die Innungskrankenkassen erwarten jetzt eine grundlegende Reform, die die Defizite des Risikostrukturausgleichs behebt, bevor die einseitige Ausgestaltung des Morbi-RSA den Leistungswettbewerb zwischen den Kassen vollends unterminiert und die Akzeptanz für das Ausgleichssystem weiter untergräbt“, formulieren die Vorstandsvorsitzenden. Der Morbi-RSA müsse endlich versorgungsneutral, sicher und fair gestaltet werden. Ansonsten würde sich die ungleiche Finanzlage zwischen den Kassenarten trotz steigender Zusatzbeiträge, die von den Versicherten alleine aufzubringen sind, weiter verschärfen. Pressemitteilung des IKK e.V.
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