(HAMBURG) Jetzt geht es los – FDP-Generalsekretär Dirk Niebel fordert im Interview mit dem Hamburger Abendblatt die Abschaffung des Gesundheitsfonds. Diese Forderung dürfte eine der harten Nüsse sein, die die neue Regierungskoalition zu knacken hat, denn die CDU beharrt auf Beibehaltung des Gesundheitsfonds. Die Forderung der FDP geht einher mit den Plänen, die gesetzliche Krankenkassen zu privatisieren und den über eine Basisversorgung hinausgehenden Versorgungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche (privat zu leistende) Versicherungen abzudecken. Die CDU mag sich in diesem Punkt im Moment noch nicht beugen. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, fordert derweil die FDP auf, sich das Gesundheitsressort in der neu zu bildenden Regierung “zu greifen”. „Die Ärzteschaft hat sich in ihrer Breite vehement für einen starken Einfluss der FDP in der Bundesregierung engagiert. Wir werden nun sehr schnell sehen können, ob sich dieser Einsatz gelohnt hat“, sagte Winn. (Zi)
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Experteninterview zum Welt-Diabetestag mit Dr. Mahmoud Sultan, Ärztlicher Leiter im Diabeteszentrum Berlin-Kreuzberg
Zum Welt-Diabetestag am 14. November informiert die AOK Nordost über das Diabetische Fußsyndrom – einer schwerwiegenden Folgeerkrankung des Diabetes mellitus, die unbehandelt bis zur Amputation führen kann. Wie eine spezialisierte Betreuung die Amputationsrate deutlich verringern kann, zeigt der Versorgungsvertrag „Diabetischer Fuß“ der AOK Nordost in Berlin, in dem das Amputationsrisiko um 16 Prozent gesenkt wurde. In dem mit dem renommierten MSD-Gesundheitspreis ausgezeichneten Programm betreuen 25 spezialisierte Diabetologen rund 1.500 Patienten. Herr Dr. Sultan, was genau ist eigentlich das Diabetische Fußsyndrom? Dr. Mahmoud Sultan: Beim Diabetischen Fußsyndrom, umgangssprachlich auch Diabetischer Fuß genannt, führen schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in den Beinen dazu, dass selbst kleinste Verletzungen nur schlecht abheilen und sich leicht infizieren. Daraus entwickeln sich dann oft tiefe Geschwüre, die sich bis auf den Knochen ausbreiten können. Im schlimmsten Fall muss amputiert werden. Aber das Diabetische Fußsyndrom ist sehr gut behandelbar, wenn es rechtzeitig erkannt wird. Warum sollte die Kontrolle und Pflege der Füße für jeden Diabetiker zur täglichen Routine werden? Es ist für Diabetiker sehr wichtig, Veränderungen an den Füßen frühzeitig zu erkennen. Schon eine kleine unscheinbare Wunde kann schlimme Folgen haben, wenn sie nicht versorgt wird. Wichtig ist eine gründliche Inspektion, beispielsweise mit Hilfe eines Spiegels, damit auch die Fußsohlen genau kontrolliert werden können. Wer nicht alleine lebt, sollte ruhig auch einen Angehörigen um Hilfe bitten. Durch die richtige Pflege der Füße wird zudem die Haut weniger anfällig für Verletzungen. Was sind die ersten Anzeichen, das etwas nicht stimmt? Bei Rötungen, Druckstellen und offenen Stellen an den Füßen oder Knöcheln, aber auch bei Kribbeln oder Schmerzen beziehungsweise Taubheit in den Füßen sollte schnell ein Diabetologe aufgesucht werden. Wie pflege ich als Diabetiker meine Füße richtig? Druckstellen, Schwielen und zu trockenen beziehungsweise feuchten Füßen kann gut vorgebeugt werden. Dabei müssen Diabetiker einige Dinge beachten. So sollte ein Fußbad beispielsweise nicht zu heiß sein. Nach dem Fußbad oder dem Waschen müssen die Füße sehr gut abgetrocknet werden, möglichst mit einem weichen Tuch und insbesondere auch zwischen den Zehen. Außerdem sollten die Füße nach dem Waschen gut eingecremt werden. Bei der Nagelpflege sollten Diabetiker keine spitzen Gegenstände wie Nagelscheren verwenden, sondern stattdessen auf Feilen und Bimssteine zurückgreifen. Generell empfehle ich jedem Diabetes-Patienten, regelmäßig zur professionellen Fußpflege beim Podologen zu gehen. Wenn beim Patienten ein Risiko vorliegt, am Diabetischen Fußsyndrom zu erkranken, kann die professionelle Fußpflege auch ärztlich verordnet werden. Viele Diabetiker sind in einem speziellen Versorgungsprogramm (DMP) Diabetes eingeschrieben. Warum sollten sie dann noch zusätzlich an einem Versorgungsvertrag wie dem der AOK Nordost teilnehmen? Die Teilnahme an einem speziellen Versorgungsvertrag zum Diabetischen Fußsyndrom stellt eine sinnvolle Ergänzung zum DMP Diabetes dar. In einem solchen Versorgungsvertrag sind die teilnehmenden Ärzte und Wundpfleger auf das Krankheitsbild spezialisiert und bilden sich regelmäßig dazu fort. Zudem müssen sie eine Mindestanzahl an versorgten Patienten vorweisen. Sie müssen auch gut vernetzt sein mit anderen an der Versorgung dieser Erkrankung beteiligten Fachgruppen und Krankenhäusern. Der Patient ist also gut aufgehoben in einem Netzwerk von Spezialisten und erhält eine qualitativ hochwertige Versorgung auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Weitere Informationen zum Behandlungsprogramm auf der AOK-Internetseite unter nordost.aok.de/inhalt/hilfe-bei-diabetischem-fusssyndrom Pressemitteilung der AOK Nordost
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323.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste
Der Vorstandsvorsitzende der KKH Kaufmännische Krankenkasse, Ingo Kailuweit, begrüßt die aktuellen Pläne, die Kontrollmöglichkeiten im Kampf gegen Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten zu erweitern. Das Bundeskabinett will heute über die schärferen Überprüfungen abstimmen, die von Bundesgesundheitsminister Gröhe in das neue Pflegestärkungsgesetz eingebracht wurden. „Wir als Krankenkasse haben ein großes Interesse daran, dass die Versichertengelder nicht von schwarzen Schafen der Branche veruntreut werden. Denn der finanzielle Verlust für die Kassen ist immens: Allein unsere Prüfgruppe hat im vergangenen Jahr eine Schadenssumme in Höhe von 323.000 Euro bei ambulanten Pflegediensten aufgedeckt.“ Damit belegte der Bereich mit 43 Betrugsfällen Platz zwei der internen KKH-Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle wurden bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. „Mit der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen befassen wir uns inzwischen seit Jahren konsequent und sehr intensiv. Dabei haben wir leider festgestellt, dass Ungenauigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen an der Tagesordnung sind. Der Einstieg in die Illegalität ist oft schleichend. Systematischer und gezielter Betrug ist kein Kavaliersdelikt und muss bestraft werden“, so Kailuweit. Der Kassenchef erneuert deshalb auch seine Forderung nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Betrugsfälle zukünftig adäquat verfolgen zu können. Häufig seien die Ermittlungsbehörden mit der Komplexität der Sachverhalte überfordert, weshalb es nicht immer zu einem Strafprozess kommen würde. Pressemitteilung der KKH
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Nur 2,3 Prozent der Kassenausgaben für Apotheken
Nur 2,3 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entfallen auf die 20.000 Apotheken mit ihren mehr als 155.000 Beschäftigten. Vor zehn Jahren hatte der Anteil noch bei 2,6 Prozent gelegen – und ist somit erheblich gesunken. Von den 222,73 Mrd. Euro GKV-Ausgaben im Jahr 2016 entspricht dies einem Wertschöpfungsanteil von 5,04 Mrd. Euro für die Apotheken. „Diese Zahl zeigt einmal mehr, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland effizient organisiert ist und keinen Kostentreiber darstellt“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Zum Auftakt der Woche des Deutschen Apothekertages in Düsseldorf (13. bis 15. September 2017) legt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihr Statistisches Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2017“ vorab elektronisch vor. Auf 68 Seiten finden sich grundlegende Informationen zur Apothekenlandschaft in den Regionen, bundesweit und in Europa. Qualitätssicherung und -kontrolle, Beschäftigungszahlen und Versorgungsleistungen der öffentlichen Apotheken stehen dabei im Vordergrund. Darüber hinaus spielt natürlich auch das Arzneimittel an sich eine große Rolle – ob innerhalb der dominanten Rabattverträge, bei der gesetzlichen Preisbildung oder bei der Anzahl der Zulassungen. Für Millionen Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften Angaben zu Zuzahlungsbefreiungen oder zur Hilfsmittelversorgung in vielen Fällen besonders relevant sein. Zu den Neuerungen im Vergleich zur 60 Seiten langen Vorjahresversion von „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2017“ zählt eine Auflistung der Rezeptsammelstellen nach § 24 ApBetrO pro Bundesland. Zum Versandhandel nach § 11a ApoG werden detaillierte Angaben zu Marktanteilen gemacht. Zur Fremdsprachenprüfung für ausländische Apotheker findet sich eine Rangliste der häufigsten Herkunftsländer. Eine Sonderauswertung widmet sich dem Um- und Absatz von Immunsuppressiva. Ebenso werden Zytostatika erstmals gesondert ausgewiesen. Neu sind auch Zahlen zu „Besonderen Arzneimittelgruppen“ wie Betäubungsmitteln oder kühlkettenpflichtigen Medikamenten. Für Millionen Menschen mit Diabetes, die ihren Blutzuckerspiegel selbst messen müssen, könnte eine Liste mit Fakten zum Markt der Blutzuckerteststreifen besonders relevant sein. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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