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Informationsportal unterstützt Arbeitgeber bei Fragen rund um die Sozialversicherung Neues Online-Angebot gestartet
Heute startet das „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen wird. Dazu bietet die Online-Plattform unter www.informationsportal.de Arbeitgebern einen umfassenden Überblick über ihre Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialrecht. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer stellten das Informationsportal heute in Berlin vor: Staatssekretärin Yasmin Fahimi: „Mit dem neuen gemeinsamen Informationsportal bündeln wir Informationen und Beratungsangebote zu allen Zweigen der Sozialversicherung und schaffen eine gemeinsame erste Anlaufstelle für Arbeitgeber. Das kann gerade für neue und kleinere Unternehmen eine echte Hilfestellung bei Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht sein und zwar unbürokratisch, einfach und verständlich.“ Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Das Informationsportal stellt Arbeitgebern das Know-how der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung. Damit ergänzt es die bestehenden Informationsangebote, ersetzen kann es diese sicher nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die neue Onlineplatt-form dazu beitragen wird, Kassen und andere Sozialversicherungsträger vor allem in ihrer individuellen Beratungsarbeit zu entlasten. Und die Arbeitgeber profitieren ebenfalls durch weniger Arbeitsaufwand und Zeitersparnis – ein Gewinn also für beide Seiten.“ Nutzerfreundlich, am Bedarf orientiert, leicht verständlich Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Daher wurde das Informationsportal vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Ergebnis des Projektes OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) aufgebaut, bei dem alle Sozialversicherungen mitgearbeitet haben. Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz sind zum Beginn dieses Jahres der Betrieb und die weitere Entwicklung des Portals an den GKV-Spitzenverband übergegangen. Die Informationen des Portals sind zielgruppengerecht nach der jeweiligen Bedarfs- bzw. Geschäftssituation strukturiert. Mit wenigen Angaben zur Ausgangslage und geleitet durch leicht verständliche Fragen wird der Nutzer zu einer Ergebnisseite samt Checkliste geführt, die über alle notwendigen Erfordernisse zur An-, Ab- und Ummeldung des Arbeitnehmers informiert. Steckbriefe zu speziellen sozialversicherungsrechtlichen Themen, ein Glossar, das allgemeinverständlich Fachbegriffe erläutert und aktuelle Informationen rund um die Sozialversicherung ergänzen das Online-Angebot. Die Zuständigkeit des GKV-Spitzenverbandes für das Informationsportal Arbeitgeber ergibt sich aus der Rolle der gesetzlichen Kassen im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug. Den Krankenkassen obliegt als Einzugsstellen der Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung, die Aufteilung und Weiterleitung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die einzelnen Träger beziehungsweise den Gesundheitsfonds sowie das Meldewesen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Blogger in der Gesundheitswirtschaft: Passt das?
Dialogwerkstatt beim 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS “Uns ist der direkte Austausch von Ideen und Konzepten besonders wichtig”, betont Ines Kehrein, die Geschäftsführerin des Kongressveranstalters WISO HANSE management GmbH. Deshalb seien die Dialogwerkstätten wieder wichtiger Bestandteil des 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES am 16. und 17. September 2015 in Hamburg. In den vergangenen Jahren seien gerade von diesen Veranstaltungen entscheidende Impulse … Weiterlesen →![]()
Digitalisierte Versorgung: AOK Baden-Württemberg fordert flächendeckende Vernetzung im Gesundheitswesen
„In Dänemark darf ein Patient regelhaft sicher sein, dass sein neuer Hausarzt weiß, was der frühere über den Zustand des Kniegelenks bereits herausgefunden hat“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „In Deutschland muss der neue Arzt erst einmal nachfragen, worum es eigentlich geht.“ Der Chef von Baden-Württembergs größter Krankenkasse spielt damit auf die mangelhafte Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen an. Zahlen der EU-Kommission belegen, dass in Dänemark 92 Prozent der Allgemeinmediziner untereinander Daten digital austauschen, während es in der Bundesrepublik gerade 24 Prozent sind. Hermann fordert mit Nachdruck eine flächendeckende Vernetzung der Versorgungslandschaft in Deutschland. Eigentlich hatte der Gesetzgeber im Fünften Sozialgesetzbuch bereits den 1. Januar 2006 für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) festgeschrieben. Einer intelligenten Karte, die Ärzten, Patienten und Kassen den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern soll. Zehn Jahre später können die Strukturen einer Vernetzung noch immer nicht genutzt werden. Im Herbst 2015 – zuletzt mit einer Expertenanhörung am 4. November – hat der Bundestag den Weg für das sogenannte „E-Health-Gesetz“ freigemacht. Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen“ soll endlich verbindliche Fristen für die Einführung von Anwendungen zur Karte schaffen. Praktisch möglich ist der Datenaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitssystems aber noch lange nicht. AOK-Vorstandschef Hermann: „Ärztinnen und Ärzte, Kassen und Patienten können sich auch deshalb nicht vernetzen, weil das Softwaresystem, das eine bestimmte Praxis im Einsatz hat, vielfach gar nicht kompatibel zu dem der Nachbarpraxis ist.“ Nur vereinzelte Projekte belegen derzeit, dass es auch anders gehen kann. Anfang 2015 startete unter Federführung der AOK Baden-Württemberg und der MEDIVERBUND AG, die bereits seit vielen Jahren im Rahmen des AOK-Facharztprogramms zusammenarbeiten, ein gemeinsames Projekt mit dem „Praxisnetz Heilbronn“. Es zeigt regional, was ein flächendeckend digitalisiertes Versorgungsnetzwerk im Gesundheitswesen einmal leisten könnte. Bis heute haben sich im Heilbronner Raum über 100 Haus- und Fachärzte aus mehr als 50 Praxen unter Einsatz der Softwarelösung „ViViAN“ („Virtuelle Vernetzung im Arztnetz“) vernetzt. Fast 4.000 Versicherte sind bereits in die Netzpatientenakte eingeschrieben. Die Mediziner verwalten die Daten ihrer Patientinnen und Patienten dezentral mit der eigenen Praxissoftware, medizinische Befunde tauschen sie untereinander – nach Einwilligung der Versicherten – über eine gemeinsame Schnittstellenanwendung digital aus. Von der regionalen Netzpatientenakte profitieren neben Ärztinnen und Ärzten vor allem die Patienten: Ihre Krankengeschichte ist allen Beteiligten stets umfassend bekannt, Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen werden vermeidbar, und die Kommunikation zwischen den einzelnen Arztpraxen läuft insgesamt mit deutlich weniger Reibungsverlusten. Der vom E-Health-Gesetz geforderte Medikationsplan ist als Online-Tool bereits Bestandteil des Pilotprojekts. Durch einen integrierten Medikations-Check werden unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen deutlich reduziert. Für AOK-Vorstandschef Hermann ist das Heilbronner Projekt nur der Einstieg. Er will vergleichbare Strukturen im landesweiten Maßstab: „Wir möchten, dass die digitale Versorgungslandschaft nicht nur in Heilbronn funktioniert. Anstelle von Insellösungen brauchen wir die möglichst breite, flächendeckende Vernetzung unseres Gesundheitswesens.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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