dfg-Award: Gesundheits-Oscar geht an BARMER GEK

Die BARMER GEK ist mit dem dfg-Award für herausragende Innovationen im Gesundheitswesen ausgezeichnet worden. Den auch als „Oscar des Gesundheitswesens“ bekannten Award erhielt die Krankenkasse für ihren Therapiebaustein „App auf Rezept“ gestern (18. Juni) in Hamburg. Der Preis wird jährlich vom Dienst für Gesundheitspolitik (dfg), einem gesundheitspolitischen Informationsdienst, an Akteure des Gesundheitswesens verliehen. „Wir freuen uns sehr über diesen Preis. Er ist ein Beleg für den innovativen Charakter und die Leistungsstärke unserer Krankenkasse“, sagte Vorstandsmitglied Dr. Mani Rafii anlässlich der Preisverleihung. Die „App auf Rezept“ hilft seit gut einem Jahr Kindern mit einer funktionellen Sehschwäche. Sie wird eingesetzt, wenn die klassische Pflastertherapie, das Zukleben des starken Auges, nicht ausreichend wirkt. Die kleinen Patienten können mit der „App auf Rezept“ am heimischen Computer ihr schwaches Auge gezielt trainieren. Dafür werden altersgerechte Computerspiele angeboten, in deren Hintergrund ein bewegtes Streifenmuster über den Bildschirm läuft. „Der Clou an der App auf Rezept ist, dass Kinder spielerisch und mit Spaß ihr Sehvermögen verbessern können. Das kommt bei Kindern natürlich viel besser an“, so Rafii. Hintergrundinformation  Der Therapiebaustein „App auf Rezept“ basiert auf einem an der TU Dresden entwickelten Verfahren, das vom Berliner Gesundheits-Start-up Caterna zur webbasierten Stimulationstherapie weiterentwickelt wurde. Von dem Angebot profitieren BARMER GEK-versicherte Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren. Es handelt sich um eine Vereinbarung der BARMER GEK mit der OcuNet Gruppe, einem bundesweiten Zusammenschluss von Augenärzten. Die am Vertrag beteiligten Augenärzte verordnen die „App auf Rezept“ auf Basis der individuellen Patientendaten und begleiten die kleinen Patienten durch die dreimonatige Behandlungszeit. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Kabinett-Entwurf zum E-Health-Gesetz: Die Richtung stimmt, Potenziale werden jedoch nicht voll ausgeschöpft

Im vorgelegten Kabinett-Entwurf des sogenannten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – besser bekannt als E-Health-Gesetz – wurden einige wichtige Kritikpunkte aus dem Referentenentwurf aufgegriffen und nachjustiert. Trotz dieser, aus Sicht des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V., positiven Entwicklung, weist auch der aktuelle Entwurf Lücken auf, die eine volle Ausschöpfung der Potenziale eines digitalisierten Gesundheitswesens verhindern. Welche das sind, darauf geht der Verband in einer erneuten Stellungnahme ein, die nun veröffentlicht wurde. Der Medikationsplan wird digital – aber ohne Einbeziehung der Industrie Einer der Punkte, den der bvitg für besonders begrüßenswert hält, ist die Entscheidung für die einheitliche digitale Erhebung und Abbildung von Medikationsdaten. Im Referentenentwurf war der hierfür notwendige Medikationsplan lediglich in Papierform vorgesehen. „Dass in dem neuen Entwurf nun ausdrücklich von einer digitalen Abbildung des Medikationsplans die Rede ist, haben wir mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Alles andere hätte aus unserer Sicht auch wenig Sinn gemacht“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, der jedoch ergänzt: „Um aber eine erfolgreiche Implementierung eines Medikationsplans gewährleisten zu können, bedarf es der Einbeziehung der Industrie als Hersteller entsprechender Systeme. Wir fordern den Gesetzgeber darum ausdrücklich auf, die Industrie bei der Spezifikation des Medikationsplans zu beteiligen.“ eGK: Bessere Datenzugang aber keine Patientenhoheit Auch mit Blick auf die Elektronische Patientenakte hat sich der Gesetzgeber in die richtige Richtung bewegt: Im Kabinett-Entwurf ist ein verbesserter Zugang für Patientinnen und Patienten auf deren Gesundheitsdaten festgehalten. Konsequent wäre aus Sicht des bvitg jedoch, den Versicherten das Recht auf eine frei zu wählende Patientenakte einzuräumen. Drüber hinaus fordert der Verband das Recht für die Patientinnen und Patienten darauf, ihre eigenen Gesundheitsdaten in strukturierter elektronischer Form zu erhalten. Nur so ließe sich das Recht auf eine aktive Teilhabe an der Gesundheitsversorgung von Morgen realisieren. Interoperabilität braucht mehr als definierte Schnittstellen Einen Schritt in die richtige Richtung stellt auch die Ergänzung zur Beteiligung der Industrie bei der Gestaltung offener Schnittstellen dar, die im Kabinett-Entwurf aufgeführt ist. Allerdings, so Ekkehard Mittelstaedt, „bleibt es fraglich, welche Mehrwerte die Aufnahme definierter Schnittstellen mit sich bringen. Der Ergebnisbericht der Interoperabilitätsstudie kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Interoperabilität nur in Verbindung mit Transparenz und Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Ein Standard allein ist nicht geeignet, die Komplexität des deutschen Gesundheitswesens digital abzubilden.“ Auch sieht der Verband nach wie vor keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Archivierung und Übertragung von Patientendaten. „Es gibt bereits Prozessbeschreibungen wie bvitg-Transfer, die dieses Problem praxisorientiert und zum Wohle der Anwender lösen. Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden mit bvitg-Transfer über Tausend Migrationen erfolgreich durchgeführt“, so der bvitg Geschäftsführer. Die komplette Stellungnahme des Verbands zum Kabinett-Entwurf steht ab sofort auf www.bvitg.de bereit. Dort finden Sie auch die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des „E-Health-Gesetzes“ aus dem Februar dieses Jahres. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.

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Erfolgreicher GoLive: bitArchiv startete Mitte Juni produktiv bei der BMW BKK

Das neue Archivsystem „bitArchiv“ von BITMARCK hat Mitte Juni seinen ersten GoLive erfolgreich bestanden und ist nun produktiv bei der BMW BKK im Einsatz. Dort löst es ISKV Basis als bisheriges Archivsystem ab. Gehostet wird bitArchiv im BITMARCK-Rechenzentrum am Standort München. „Wir haben bitArchiv bereits erfolgreich im Pilottest eingesetzt“, so Andreas Sigrüner, IT-Leiter bei der BMW BKK. „Unsere Fachexperten haben berichtet, dass bitArchiv alle relevanten Informationen enthält und das System nach einer kurzen Einweisung einfach zu handhaben ist. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mussten wir nach unserem Umstieg auf iskv_21c das System ISKV Basis noch in der Funktion als Archivsystem einsetzen; hierauf können wir zukünftig verzichten“. „Mit bitArchiv die passende Lösung für unsere Kunden“ „Wir freuen uns, zusammen mit der BMW BKK den ersten GoLive von bitArchiv erreicht zu haben – vielen Dank hierfür allen Beteiligten für ihren Einsatz. Das große Interesse weiterer Kunden an der Einführung von bitArchiv bestätigt uns darin, mit dem Produkt für unsere Kunden die passende Lösung im Rahmen der Aufbewahrung von Sozialdaten bereitzustellen“, so Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe. Das Produkt bitArchiv dient der Archivierung und Beauskunftung der Daten aus den bisherigen Auskunftssystemen ISKV Basis. Das System ist datenschutzkonform und berücksichtigt sowohl Aufbewahrungs- als auch Löschfristen. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

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Kindergesundheit in Bayern in guten Händen

Die AOK Bayern begrüßt die gestern von Gesundheitsministerin Melanie Huml gestartete Kampagne für mehr Kindergesundheit. „Gerade bei Themen wie Vorsorge, Ernährung, Allergien und Impfungen bedarf es gemeinsamer Anstrengungen, um Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen“, betonte AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Platzer. Eine zentrale Rolle komme hier den Kinder- und Jugendärzten zu. Die bayerische Gesundheitskasse hat dazu mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) im Freistaat einen eigenen Kinderarztvertrag abgeschlossen, der als sogenannter Add-on-Vertrag mit seinen Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. „Damit können wir auf der rechtlichen Basis und in Form besonderer hausärztlicher Versorgung eine optimale Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten“, so der AOK-Chef. Der Schwerpunkt dieser pädiatriezentrierten Versorgung beruht auf altersgerechter Vorsorge und Früherkennung, bei der der betreuende Kinder- und Jugendarzt eine zentrale Rolle übernimmt. Der Vertrag beinhaltet daher deutlich umfassendere Vorsorgeleistungen wie die Jugenduntersuchung J2 und die Untersuchungen U10 (Entwicklungsanalyse) und U11 (Gesundheitsstatus), die die Lücke der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren schließen. Hinzu kommen weitere jeweils altersgemäße Untersuchungs- und Beratungsleistungen. Außerdem gibt es für die Eltern von Kindern zwischen dem dritten und achten Lebensmonat eine gezielte Beratung, um den Übergang zu gesunder Beikost reibungslos zu gestalten und damit die Weichen frühzeitig in Richtung einer ausgewogenen Ernährung zu stellen. Die AOK Bayern trägt zudem mit einer verbesserten Honorierung für Hyposensibilisierungsbehandlungen dem Umstand Rechnung, dass immer mehr junge Menschen unter Allergien leiden. Eine weitere zusätzliche Leistung ist eine weitergehende sozialpädiatrische Beratung. Bei dem Vertrag von AOK Bayern und BVKJ handelt es sich um den ersten Hausarztvertrag für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Inzwischen nehmen daran 250.000 Kinder und Jugendliche und 98 Prozent der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte teil. Dazu Platzer: „Für uns ist dieser Kinder- und Jugendarzt-Vertrag ein Erfolgsmodell und Vorbild für eine neue Generation von Hausarztverträgen. Sein Beispiel zeigt, wie in Vertragspartnerschaft eine bessere qualitative Versorgung funktionieren kann“. Bei der AOK Bayern als größter Krankenkasse im Freistaat sind über 4,3 Millionen Menschen versichert, davon mehr als 500.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Pressemitteilung der AOK BAyern

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Präventionsgesetz lässt Vorsorgepotenzial von Apotheken ungenutzt

Das heute im Bundestag beschlossene Präventionsgesetz vergibt nach Auffassung der Apothekerschaft wichtige Chancen zur Vorsorge von Erkrankungen in der Bevölkerung. Die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken in Deutschland würden z.B. beim Kampf gegen die Impfmüdigkeit oder bei der Früherkennung von Diabetes nicht genutzt. „Jeden Tag nehmen 3,6 Millionen Menschen das niedrigschwellige Gesundheitsangebot der Apotheken in Anspruch, für das man weder einen Termin braucht, noch krank sein muss oder einen Versicherungsnachweis vorlegen muss. Wenn man Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung in die Lebenswelt der Menschen hineintragen will, muss man dieses Potenzial nutzen. Leider wird das im Präventionsgesetz versäumt“, sagte dazu Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, am heutigen Tag der Apotheke. Die Apotheken, so Schmidt weiter, könnten zukünftig konkrete, systematische und flächendeckende Vorsorgeangebote machen. Diese beträfen Maßnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsraten ebenso wie die strukturierte Ausgabe und Überprüfung von Impfausweisen in Apotheken. „Wir haben uns mit dem Perspektivpapier ‚Apotheke 2030′ zum Ziel gesetzt, unseren präventionsorientierten Setting-Ansatz auszubauen. Wir sind zwar schon jetzt mit Partnerorganisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Robert-Koch-Institut oder dem Diabetes-Programm-Deutschland gemeinsam in Sachen Impfschutz und Diabetesprävention unterwegs. Aber für ein systematisches Angebot brauchen wir die Unterstützung der Politik. Der erste Schritt muss die Aufnahme der Apotheken als Leistungserbringer in den Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenversicherung sein“, sagte Schmidt. Apotheken könnten u.a. das individuelle Diabetesrisiko von Patienten bestimmen. Im Rahmen des Diabetes-Präventionsprogramms GLICEMIA, das auch vom bayerischen Gesundheitsministerium gefördert wurde, sei bereits nachgewiesen worden, dass persönliche Beratungsgespräche und Gruppenschulungen in Apotheken die Erkrankungsrate für Typ-2-Diabetes bei Risikopatienten senken können. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.wir-sind-ihre-apotheken.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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AOK Baden-Württemberg zum Präventionsgesetz: Gute Absicht – wenig Wirkung durch Zentralismus

Die AOK Baden-Württemberg hält die Zielsetzung des heute im Bundestag verabschiedeten Präventionsgesetzes, der Gesundheitsförderung künftig einen höheren Stellenwert zu geben, für richtig. Allerdings scheitere dieses Ansinnen am überaus zentralistischen Ansatz des Gesetzes: „Die guten Absichten werden konterkariert. Prävention lässt sich nicht einheitlich deutschlandweit von Berlin oder Köln aus verordnen, sondern braucht durchdachte regionale Konzepte und keine neuen bunten Broschüren – das geht nur vor Ort“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (18.06.2015) in Stuttgart. Ganz besonders müsse der regionale Faktor bei dem im Gesetz vorgesehenen Ausbau der Prävention in Lebenswelten gelten. Die Südwest-AOK habe hier jahrzehntelange praktische Erfahrungen und werde alles versuchen, auch unter veränderten Rahmenbedingungen den Weg der passgenauen und bedarfsorientierten Gesundheitsangebote in den Regionen des Landes weiter voranzubringen. Im Jahr 2014 hat die AOK Baden-Württemberg 21,1 Millionen Euro für Primärprävention ausgegeben, investierte 5,37 Euro je Versicherten und damit deutlich mehr als der Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen (4,11 Euro je Versicherten) in die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement. Die Südwest-AOK ist auf dem Gebiet der Prävention Vorreiter unter den gesetzlichen Krankenkassen und will dieser Rolle auch künftig gerecht werden: „Wir bringen Prävention dort voran, wo die Menschen leben und arbeiten und investieren konsequent in qualitätsgeprüfte Maßnahmen“, betont Siegmar Nesch, der im Vorstand der AOK Baden-Württemberg das Thema Prävention verantwortet. 2014 hat die AOK Baden-Württemberg mehr als 6.300 eigene Gesundheitskurse für alle Altersgruppen angeboten und in Kooperation mit Sportvereinen mehr als 1.000 Lauf- und Walkingtreffs gefördert. Sie arbeitet mit hunderten von Kindertagesstätten und Schulen, Vereinen, Kommunen und Betrieben zusammen, um die Menschen im Südwesten zu erreichen. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Ersatzkassen zur heutigen Verabschiedung des Präventionsgesetzes in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag

Zur heutigen Verabschiedung des Präventionsgesetzes in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Dass das Präventionsgesetz nun nach mehrmaligen Anläufen im Bundestag verabschiedet werden soll, ist ein gutes Signal. Dies gilt vor allem für die Stärkung der Prävention in Lebenswelten, den sogenannten Settings wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben. Die Ersatzkassen werden die damit verbundenen Chancen ergreifen und ihr Engagement in der Prävention und Gesundheitsförderung ausbauen. Gut ist auch, dass die Koalition noch kurzfristig Regelungen zur Verbesserung des Impfschutzes in das Präventionsgesetz mit aufgenommen hat. Angesichts des besorgniserregenden Anstiegs der Masernfälle sind die geplanten Maßnahmen, wie die Vorlage eines Impfnachweises in Kitas und anderen Einrichtungen und der Ausschluss nicht geimpfter Kinder, angemessen, um eine weitere Verbreitung von lebensbedrohlichen Infektionserkrankungen zu verhindern. Dass Krankenkassen eine regelmäßige Teilnahme an Impfungen im Rahmen von Bonusprogrammen befördern können, ist ebenso zu begrüßen wie die übersichtlichere Gestaltung der Impfausweise. Nach wie vor nicht nachzuvollziehen ist die starke Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Präventionsgesetz. Zwar ist der Betrag für die pauschale Vergütung an die BZgA für Projekte in Lebenswelten wie Schulen und Kitas von 0,50 auf 0,45 Euro je Versicherten durch die Krankenkassen leicht herabgesetzt worden. Die direkte Quersubventionierung einer nachgeordneten Bundesbehörde durch Beitragsgelder der Versicherten bleibt aber bestehen und ist für die Krankenkassen nicht akzeptabel. Leider nimmt die Bundesregierung einseitig die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen in die Verantwortung für gesundheitliche Prävention. Prävention ist und bleibt jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich Länder, Kommunen und die Private Krankenversicherung stärker finanziell beteiligen sollten.“ Pressemitteilung

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Bundestag berät Präventionsgesetz in 2. und 3. Lesung

Der Deutsche Bundestag wird heute in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) beraten. Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach:„Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.“ Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Mit Hilfe des Gesetzes werden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen. Im Präventionsgesetz ist auch eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Pflegeversicherung enthalten. Dem Spitzenverband der Pflegekassen wird der gesetzliche Auftrag erteilt, mit der Erarbeitung von Änderungen der Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Mit dieser Regelung wird im Vorgriff auf das kommende Zweite Pflegestärkungsgesetz die rechtzeitige Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sichergestellt. Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes: Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden.  In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können. Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen. Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen. Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für  Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen,  Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich. Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen. Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministriums für Gesundheit

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Studie zeigt für Deutschland: Gute Versorgung mit Medikamenten, gute Bedingungen für Pharmaunternehmen

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sowie in 15 anderen europäischen Gesundheitssystemen einem systematischen Vergleich unterzogen. Es sollte untersucht werden, welche Mechanismen und regulatorischen Maßnahmen die Arzneimittelversorgung im Vergleich zu Deutschland prägen. In seiner Studie kommt Prof. Busse zu folgendem Fazit: „Nirgendwo sonst stehen neue Arzneimittel so schnell und umfassend für die Behandlung von Krankheiten öffentlich erstattet zur Verfügung wie in Deutschland. Bezahlt wird dies mit im europäischen Vergleich hohen Arzneimittelausgaben, wozu aber auch das weiterhin überdurchschnittliche Preisniveau in Deutschland beiträgt.“ Es profitierten aber nicht immer alle Behandelten von einem neuen Arzneimittel, sondern oftmals nur bestimmte Patientengruppen. Daher werde, so Busse, in den meisten europäischen Ländern auf Basis von Nutzenbewertungen der Einsatz von neuen Arzneimitteln auf die Patientengruppen beschränkt, bei denen die Medikamente wirklich einen Zusatznutzen aufweisen. In Deutschland hingegen bestehe für praktisch alle verschreibungspflichtigen Präparate eine umfassende Erstattungsfähigkeit. „Um das Preis-Leistungs-Verhältnis bei neuen Medikamenten zu verbessern, sollte auch in Deutschland eine gezieltere Nutzungssteuerung bei neuen Arzneimitteln erwogen werden“, so Prof. Busse weiter. Da die Nutzenbewertung bereits auf der Ebene von Subgruppen stattfände, lägen die hierfür notwendigen Informationen hierfür auch bereits regelmäßig vor. Die Studie von Prof. Busse zeigt, dass das deutsche Preisniveau für Arzneimittel im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Sie vergleicht hierzu die tatsächlichen Preise nach den in den jeweiligen Ländern stattfindenden Rabatt- und Erstattungsbetragsverhandlungen. Andere Studien legen öffentlich zugängliche Listenpreise zugrunde, lassen jedoch gesetzliche Abschläge sowie die differenzierten indikationsabhängigen Erstattungsregeln in anderen Ländern außer Acht und kommen so zu der Aussage, das Preisniveau für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen in Deutschland liege unterhalb des europäischen Durchschnitts. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wer Listenpreise für kleinste Patientengruppen im Ausland vor Preisverhandlungen mit den tatsächlichen Erstattungspreisen in Deutschland nach den Verhandlungen vergleicht, setzt Äpfel mit Birnen gleich und ist zumindest an echter Transparenz nicht interessiert. Hinzu kommt, dass die Erstattungspflicht in Deutschland nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, sondern derzeit auch für diejenigen gilt, für die das neue Medikament gar keinen Zusatznutzen hat.“ Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund der im internationalen Vergleich als großzügig zu bezeichnenden Rahmenbedingungen im Bereich der Arzneimittelvergütung weiterhin ein interessanter Pharmastandort ist. Innovationen sind direkt nach der amtlichen Zulassung für alle GKV-Patienten verfügbar und damit auch unmittelbar eine Einnahmequelle für den Hersteller – und das auf einem überdurchschnittlichen Preisniveau. „Es kommt noch hinzu“, so v. Stackelberg, „dass GKV-Versicherte wesentlich geringer mit Zuzahlungen belastet sind, als Versicherte in anderen Ländern. Diese geringe finanzielle Belastung unserer Versicherten ist ein weiteres, schützenswertes Plus für die Patientinnen und Patienten und den Pharmastandort Deutschland.“ Reformbedarf beim AMNOG Die Studie verdeutlicht eine weitere deutsche Besonderheit: In den meisten anderen europäischen Ländern wird der Preis unmittelbar mit der Erstattungsfähigkeit festgesetzt oder vereinbart. Nur in Deutschland können die Hersteller in den ersten zwölf Monaten nach der Zulassung eines neuen, innovativen Arzneimittels jeden beliebigen Preis verlangen, der dann durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. „Mit der frühen Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen für neue Medikamente sind wir gegenüber dem früher herrschenden absoluten Preisdiktat der Industrie einen wesentlichen Schritt weiter gekommen. Der eingeschlagene Weg ist richtig und sollte fortgesetzt werden. Schließlich ist es nicht einzusehen, dass die Beitragszahler ein Jahr lang jeden beliebigen Preis finanzieren müssen, den sich ein Pharmaunternehmen ausdenkt. Deshalb fordern wir, dass die am Zusatznutzen orientierten Erstattungsbeträge in Zukunft rückwirkend gelten müssen“, so v. Stackelberg. „Das ist auch zumutbar und planbar: Die Hersteller kennen ihre Produkte und können sehr genau einschätzen, wie hoch der Therapiegewinn gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie tatsächlich ist.“ Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen mit den AMNOG-Mechanismen könnten sie dann ihre Preise realistisch kalkulieren und würden nicht darauf setzen, im ersten Jahr nach der Zulassung unabhängig vom Zusatznutzen für die Patienten möglichst viel Gewinn abschöpfen zu wollen. V. Stackelberg weiter: „Mit einem rückwirkenden Erstattungsbetrag gäbe es weiterhin Spitzenpreise für Spitzenprodukte, aber keine Mondpreise mehr für Medikamente ohne Zusatznutzen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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PKV: Bei Reform der Pflege-Noten auf unabhängige Wissenschaftler setzen

Zur Debatte über die Reform des ‚Pflege-TÜV‘ erklärt Uwe Laue, der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Kranken­versicherung, anlässlich der PKV-Jahrestagung: „Die Private Krankenversicherung begrüßt die Initiative der Bundesregierung für eine Neukonzeption des ‚Pflege-TÜV‘. Die Erfahrungen des PKV-Prüfdienstes aus mehr als 10.000 Quali­tätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen bestätigen klar die Kritik des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Veröffentlichung der Pflege-Noten in ihrer bisherigen Systematik gescheitert ist, denn sie ist für Verbraucher nicht aussagekräftig. Die bisherige ‚Verhandlungslösung‘ bei den Pflege-Noten hat Entscheidungen für klare Prüfkriterien eher behindert. Die PKV empfiehlt stattdessen, die neue Prüfsystematik auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln. Sie begrüßt den Vorschlag des Ministeriums, ein Pflegequalitäts-Institut einzu­richten. Dabei wäre es sinnvoll, auf eine bestehende Einrichtung mit einschlägiger Expertise zurückzugreifen. Wir schlagen vor, dass die von der Privaten Krankenversiche­rung gegründete gemeinnützige Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP) diese Aufgabe übernimmt. Das ZQP gilt als nationales Kompetenzzentrum der Pflegewissenschaft und könnte in kurzer Zeit eine wissenschaftlich basierte Entschei­dungsgrundlage für die künftige Prüfsystematik erarbeiten. Die PKV würde sich freuen, wenn sie damit die für alle Versicherten wichtige Reform des Pflege-TÜV erleichtern könnte. Das Gesundheitsministerium will die Pflege-Noten ab 2016 übergangsweise durch eine Kurz-Zusammenfassung der Prüfergebnisse ersetzen. Diese Übergangsregelung sollte nicht nur von Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung, son­dern im Einvernehmen mit dem PKV-Verband erstellt werden. So kann der PKV-Prüfdienst seine Erfahrungen einbringen.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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