Ergebnisse der GKV im 1. Quartal 2015: Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin bei gut 25 Milliarden Euro

Die Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung addieren sich zum Ende des ersten Quartals 2015 auf eine Summe von insgesamt 25,3 Milliarden Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen damit weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Mit Reserven von mehr als 25 Milliarden Euro steht die gesetzliche Krankenversicherung auf einer soliden Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Eine gute Versorgung aller gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Leistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch weiterhin das zentrale Anliegen aller Beteiligten bleiben.“ Einnahmen in Höhe von rund 53,08 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Quartals 2015 Ausgaben von rund 53,25 MilliardenEuro gegenüber. Die Differenz von knapp 170 Millionen Euro lässt sich dadurch erklären, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen hätten die 124 gesetzlichen Krankenkassen insgesamt das 1. Quartal nicht mit einem Defizit, sondern mit einem Überschuss abgeschlossen. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Von Januar bis März 2015 erzielten (einschließlich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung) 67Krankenkassen einen Überschuss und 57 Krankenkassen einen Ausgabenüberhang. Die AOKen verbuchten einen Überschuss von rund 36 Millionen Euro, die Knappschaft von rund 17 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen hingegen die Ausgaben die Einnahmen um rund 101 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen um 65 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen um 57 Millionen Euro. Während die Überschüsse bei den AOKen und der Knappschaft im Vergleich zum 1. Quartal 2014 gesunken sind, fielen auch die Ausgabenüberhänge der Ersatz- und Betriebskrankenkassen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum geringer aus.  Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende März über einen Betrag in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,2 Milliarden Euro. Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Quartal 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 2,68 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, der in einer ähnlichen Größenordnung von 2,42 Milliarden Euro auch im 1. Quartal 2014 anstand, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Quartal sein Finanzergebnis beeinflussen. Durch die nach wie vor günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds mit einem Plus von 3,8 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.  Ausgabenzuwächse bei 4,2 Prozent Je Versicherten gab es im 1. Quartal 2015 einen Ausgabenzuwachs von 4,2 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent gelegen. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,3 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um 0,7 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist im 1. Quartal jedoch zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Quartal 2015 je Versicherten um 5,0 Prozent gestiegen. Auffällig sind die weiterhin hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten drei Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 430 Millionen Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal um rund 10 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2014 auf rund 770 Millionen Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 4,0 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 3,5 bzw. 0,7 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten ausschließlich Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2015 je Versicherten um 3,2 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März um rund 0,7 Milliarden höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser Wert setzt auf eine hohe Steigerungsrate von 5,1% je Versichertem im 1. Quartal 2014 auf. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 8,2 Prozent auch im 1. Quartal 2015 auf dem hohem Niveau der Vorjahre weiter fortgesetzt. Bereits in den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Die Ausgaben der Krankenkassen für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V haben im 1. Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 6,9 Prozent je Versicherten zu verzeichnen. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 14,8 Prozent und  für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 19,4 Prozent. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige W
eichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können […]

The post Ergebnisse der GKV im 1. Quartal 2015: Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin bei gut 25 Milliarden Euro appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Sieben von zehn pflegenden Angehörigen sind urlaubsreif – Pflegeversicherung bietet Auszeit

Wer einen Angehörigen pflegt, ist häufig rund um die Uhr im Einsatz. Urlaub machen und einfach mal abschalten, das erlauben sich die Wenigsten. Dabei ist gerade für pflegende Angehörige eine Auszeit besonders wichtig. Die Kosten für eine gute Vertretung in dieser Zeit übernehmen die Kassen. Und: Seit Jahresbeginn kann sich jeder Hilfebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung noch flexibler zusammenstellen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind laut TK-Pflegestudie jeden Tag im Einsatz. Sechs von zehn Befragten (62 Prozent) geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet. Kein Wunder, dass sieben von zehn (69 Prozent) das Gefühl haben, sie sollten mal wieder ausspannen. Und das ist möglich: Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder entfernte Verwandte können pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen im gewohnten Umfeld vertreten. Für diese Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) zahlt die Pflegeversicherung dann bis zu 1.612 Euro – und zwar unabhängig von der Pflegestufe. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zu nutzen. Auch dann zahlt die TK-Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.612 Euro – für bis zu acht Wochen pro Jahr. Seit dem 1. Januar lassen sich diese beiden Budgets nun auch flexibel kombinieren. Das heißt, bis zu 100 Prozent des Anspruches auf Ersatzpflege kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersherum können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags als Ersatzpflege verwendet werden. „Davon profitieren vor allem diejenigen, die ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher nie nutzen konnten, weil ein Betreuungsplatz in einer geeigneten Einrichtung in der Nähe fehlt“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. „Zudem organisieren viele pflegende Angehörige die Betreuung in den eigenen vier Wänden, gerade weil ihr Angehöriger in der gewohnten Umgebung bleiben möchte. Insbesondere bei einer Demenzerkrankung, können sich ein Ortswechsel und ein anderer Tagesablauf ungünstig auswirken.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

The post Sieben von zehn pflegenden Angehörigen sind urlaubsreif – Pflegeversicherung bietet Auszeit appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

AOK Baden-Württemberg: Hohe Akzeptanz rabattierter Arzneimittel bei Versicherten

Die bundesweiten Arzneimittel-Rabattverträge, die die AOK Baden-Württemberg federführend für alle AOKs seit Jahren aushandelt, sind nach wie vor ein Erfolgsgarant. Daran können auch die Ergebnisse einer jüngsten Umfrage, die der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in Sachsen initiiert hatte, nicht rütteln. Demnach hätten sich 520 von 1.000 befragten Personen dagegen ausgesprochen, „dass ihre gewohnte Dauermedikation gegen ein wirkstoffgleiches Präparat getauscht wird“. Für die AOK Baden-Württemberg steht die Aussage im krassen Gegensatz zur Versorgungsrealität. Bei den AOK-Versicherten spiegelt eine fast ausnahmslose Akzeptanz der Rabattverträge andere Realitäten wider: In dem Jahreszeitraum von Mai 2014 bis April 2015 verzichteten Versicherte der AOK Baden-Württemberg in lediglich exakt 1.974 Fällen auf die wirtschaftlichen Vorteile der Rabattverträge. In diesen Fällen wählten die Versicherten „ihr“ Arzneimittel selbst und trugen die Mehrkosten gegenüber der rabattierten Medikamenten-Alternative. Im selben Zeitraum wurden aber rund 7 Millionen Packungen rabattierter Arzneimittel an Versicherte der AOK Baden-Württemberg abgegeben. Im Ergebnis bestand damit in einem von 3.500 Fällen die Bereitschaft, auf die wirtschaftlichen Vorteile der Rabattverträge zu verzichten. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer aller AOKs bundesweit dazu: „Dass die Mehrkosten unrabattierter Alternativen viele Patientinnen und Patienten abschreckt, spricht für sich – Mehrkosten entstehen aufgrund des ohne Rabattverträge überhöhten Preisniveaus der Alternativen. Gerade das ist ein deutliches Signal, wie dringend notwendig Rabattverträge sind – und auch künftig bleiben.“ Mit Blick auf die Umfrage des von der Pharmaseite beauftragten Instituts konstatiert Hermann: „Es geht nicht darum, wie auf geschickt gestellte Fragen geantwortet wird. Hier geht es um die Frage, wer bereit ist, sehr viel mehr für ein völlig identisches Produkt zu bezahlen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg

The post AOK Baden-Württemberg: Hohe Akzeptanz rabattierter Arzneimittel bei Versicherten appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

7. gemeinsamer Präventionskongress 2015 Prävention und Pflege – (wie) passt das zusammen?

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Helga Kühn-Mengel MdB, Präsidentin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), haben heute in Berlin den 7. gemeinsamen Präventionskongress „Prävention und Pflege“ eröffnet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gesundheitsförderung ist in jeder Lebensphase wichtig, vom Kindes- bis ins Rentenalter. Gerade mit Blick auf die wachsende Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft bekommt der Dreiklang ‚Prävention vor Rehabilitation vor Pflege‘ eine besondere Bedeutung. Mit dem Präventionsgesetz wollen wir ältere und pflegebedürftige Menschen verstärkt mit gesundheitsfördernden Leistungen erreichen. Deshalb erhalten die Pflegekassen einen eigenen gesetzlichen Auftrag zur Gesundheitsförderung und Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Und auch die Gesundheit der Beschäftigten in der Pflege soll durch betriebliche Gesundheitsförderung besser unterstützt werden.“ „Begünstigt durch den demografischen Wandel werden die Anzahl pflegebedürftiger Menschen und damit auch der Bedarf an Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in den nächsten Jahren zunehmen“, so die Präsidentin der BVPG, Helga Kühn-Mengel MdB. „Selbstverständlich gehen Altern und Alter nicht zwangsläufig mit dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit einher. Doch in jedem Fall kommt Maßnahmen, die auf die Erhaltung körperlicher und geistiger Aktivität und Mobilität im Alter abzielen, grundlegende Bedeutung zu.“ Auf dem Kongress thematisieren Expertinnen und Experten den Stellenwert von Prävention und Gesundheitsförderung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende – und zeigen präventive Potenziale der Pflege auf. In sieben Workshops diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Grundlage von Praxisbeispielen, wie Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt in die Pflege integriert werden können. Seit 2008 veranstalten das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. regelmäßig gemeinsam Präventionskongresse. Die Kongresse sollen dazu beitragen, den aktuellen Stand im Bereich „Prävention und Gesundheitsförderung“ abzubilden, den bereits erreichten Umsetzungsstand zu klären, Handlungsansätze aufzuzeigen und insbesondere auch zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren eine Plattform für den Austausch zu bieten. In diesem Jahr nutzen mehr als 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Fachkräfte aus dem Gesundheits-, Pflege- und Seniorenbereich sowie Akteurinnen und Akteure aus Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Krankenkassen, Politik und Verwaltung den Kongress. Er bietet die Möglichkeit, den Diskurs über den Zusammenhang von Prävention und Pflege aufzugreifen und mit neuen Impulsen fortzuführen. Weitere Informationen zum Präventionskongress 2015 sowie seiner Vorgänger finden Sie auf der Homepage der BVPG (www.bvpraevention.de) unter der Rubrik „Kongresse“. Pressemitteilung der Bundesvereinigung  Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

The post 7. gemeinsamer Präventionskongress 2015 Prävention und Pflege – (wie) passt das zusammen? appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

BARMER GEK schließt neue Rabattverträge

Die BARMER GEK hat für zwölf Arzneimittel neue Rabattverträge mit Generikaherstellern geschlossen. Die erstmals ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen dienen unter anderem der Behandlung von Tumorerkrankungen, Herzschwäche, Bluthochdruck, der Parkinsonerkrankung oder einer Demenz. Sie haben ein jährliches Ausgabenvolumen von etwa 84 Millionen Euro. Die Verträge mit insgesamt elf Unternehmen laufen vom 1. September 2015 bis zum 31. September 2017. Wie bei früheren Ausschreibungen setzt die BARMER GEK in dieser siebenten Tranche auf das sogenannte Mehrpartnermodell. Dabei können je Wirkstoff bis zu drei Hersteller einen Zuschlag für die Belieferung erhalten. „Mit dem Mehrpartnermodell sind Vorteile für Patienten, Ärzte und Apotheker verbunden. Es bietet Liefersicherheit und verschafft den Generika insgesamt damit mehr Akzeptanz“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Insgesamt hat die BARMER GEK derzeit Rabattverträge für rund 250 Wirkstoffe und ihre Kombinationen geschlossen. Sie umfassen ein Umsatzvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr und ermöglichen durch Preisnachlässe der Hersteller Einsparungen von mehr als 400 Millionen Euro jährlich. Mehr Informationen zu BARMER GEK Rabattverträgen www.barmer-gek.de/101109 Pressemitteilung der BARMER GEK

The post BARMER GEK schließt neue Rabattverträge appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Dr. Dr. Georg Engel neu im Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer

Dr. med. Dr. phil. nat. Georg Engel (55) ist neues Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer (BAK). Der Apotheker und Arzt leitet die Krankenhausapotheke des Universitätsklinikums Greifwald und ist seit diesem Jahr Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Engel wurde von der Mitgliederversammlung der BAK einstimmig zum Nachfolger der Krankenhausapothekerin Christina Bendas gewählt, die ihr Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt hat. Engel: „Ambulante und stationäre Versorgung sind für mich gleichberechtigte und der Arzneimitteltherapiesicherheit dienende Versorgungsformen. Sie haben das gleiche Ziel – das Wohl des Patienten – aber unterschiedliche Aufgaben. Diese Aufgaben sollten öffentliche Apotheke und Krankenhausapotheke wohnortnah bzw. in enger Anbindung an das Krankenhaus wahrnehmen.“ Engel will in seinem neuen Amt dazu beitragen, den Wert der Tätigkeit von Apothekerinnen und Apothekern öffentlich weiter bewusst zu machen und zu entwickeln. „Ich halte es für wichtig, dass die Leistungen, die Apothekerinnen und Apotheker für die Arzneimittelversorgung erbringen, unseren Partnern gegenüber dargestellt und von diesen gewürdigt und anerkannt werden.“ Der BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer freut sich auf die Zusammenarbeit: „Der Kollege Engel wird als Krankenhausapotheker wichtige Impulse in die Arbeit der Bundesapothekerkammer einbringen.“ Zum fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand der BAK gehören neben Engel und Kiefer der Vizepräsident der BAK, Thomas Benkert, sowie Gabriele Overwiening und Wolfgang Pfeil. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

The post Dr. Dr. Georg Engel neu im Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

hkk veröffentlicht Jahresabschluss 2014

Die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) meldet in ihrem heute veröffentlichen Geschäftsbericht für das Jahr 2014 einen Überschuss von 5,3 Millionen Euro. Zusätzlich zahlte die hkk insgesamt 25,6 Millionen Euro hkk-Dividende an ihre Mitglieder aus. Der Bericht steht unter www.hkk.de/geschaeftsbericht zum Download bereit. Jahresergebnis und Mitgliederentwicklung 2014 Die Einnahmen der hkk im Jahr 2014 betrugen 899,0 Millionen Euro – ein Plus von 5,5 Prozent je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtausgaben je Versicherten stiegen um 7,0 Prozent auf insgesamt 893,7 Millionen Euro. Für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten gab die hkk insgesamt 822,0 Millionen Euro aus – je Versicherten ein Anstieg um 6,9 Prozent auf 2.236,70 Euro. 2014 verzeichnete die hkk im Jahresdurchschnitt ein moderates Wachstum um 5.292 Personen auf 269.604 Mitglieder. Einschließlich der Familienversicherten waren im Durchschnitt  367.510 Menschen hkk-versichert – 4.589 mehr als im Vorjahr. Mit einem Altersdurchschnitt von 40,7 Jahren sind die hkk-Versicherten deutlich jünger als der Branchendurchschnitt von 44,6 Jahren. Arzneimittelausgaben um 13 Prozent gestiegen Besonders markant waren die Ausgabensteigerungen je Versicherten mit 13,1 Prozent bei den Arzneimitteln und mit 6,7 Prozent bei der Krankenhausbehandlung. Die hohe Steigerung bei den Arzneimittelkosten wurde durch sehr teure Innovationen – zum Beispiel für die Therapie der Hepatitis C – verursacht. Dazu kommen hohe Ausgaben für sehr seltene Erkrankungen, die für einzelne Versicherte bis zu eine Million Euro ausmachen. Die Krankenhauskosten stiegen aufgrund von immer mehr und immer teureren Behandlungen und infolge von Stützungszahlungen wie den Versorgungszuschlag, die der Gesetzgeber den Krankenkassen auferlegt hat. Niedrige Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten der hkk liegen seit Jahren weit unter dem Branchendurchschnitt. Um die Effizienz weiter zu verbessern, hat die hkk erhebliche Mittel in die Umstellung auf ein zukunftssicheres IT-System zur Mitgliederbetreuung investiert. Daher stiegen die Verwaltungskosten 2014 zwar auf 115,91 Euro je Versicherten (2013: 106,94 Euro), liegen jedoch noch immer um 25,89 Euro unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen. Damit gab die hkk 2014 rund 9,5 Millionen Euro weniger für Verwaltungskosten aus als eine durchschnittliche Kasse in vergleichbarer Größenordnung. Künftig ist mit einem Sinken dieser Kosten zu rechnen. Bis zu 247 Euro sparen: günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse Mit ihrem Beitragssatz von 15,0 % (incl. Zusatzbeitrag 0,4 %) ist die hkk seit 1. Januar 2015  die günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse, in acht Bundesländern – darunter Niedersachsen und Bremen – sogar die günstigste Krankenkasse überhaupt. Im Vergleich zum Kassen-Durchschnitt sparen hkk-Mitglieder bis zu 247 Euro pro Jahr, abhängig von der Höhe des Gehalts. Schon in der Zeit von 2009 bis 2014 zahlte die hkk den Mitgliedern insgesamt 440 Euro an Beiträgen zurück. Diese hkk-Dividende machte in Summe mehr als 100 Millionen Euro aus. Deutlich ausgebaute Leistungen Durch die Einführung des „hkk-mehr-für-mich-Guthabens“ Anfang 2014 wurden jedem Versicherten 300 Euro für Extraleistungen zur Verfügung gestellt, darunter die osteopathische Behandlung, Naturarzneimittel sowie zusätzliche Vorsorgeangebote. Seit dem 1. Januar 2015 entfällt die Obergrenze von 300 Euro, so dass jeder hkk-Versicherte heute Zusatzleistungen im Wert von mehr als 1.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus wurde das Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten ausgebaut. Mitglieder-Rekordwachstum Der günstige Zusatzbeitrag und der Ausbau der Extraleistungen zum Jahreswechsel haben die Wahrnehmung der hkk am Markt stark erhöht. Das hat zu einem für das Unternehmen historischen Versichertenwachstum geführt: So sind bis 1. Juni 2015 mehr als 36.000 Versicherte, davon rund 28.000 beitragzahlende Mitglieder, neu zur hkk gewechselt – ein Plus von über zehn Prozent. Aktuell betreut die hkk somit 403.000 Versicherte und 299.000 Mitglieder. Auch 2016 günstiger Aufgrund ihrer stabilen Finanzgrundlagen garantiert die hkk, den aktuellen Beitragssatz bis mindestens zum Jahreswechsel beizubehalten. Darüber hinaus plant sie, ihren heutigen Beitragsvorteil im Vergleich zum Kassendurchschnitt auch 2016 zu halten oder sogar auszubauen. Über die genaue Höhe des Beitragssatzes für das Jahr 2016 wird der hkk-Verwaltungsrat im Dezember entscheiden. Forderungen an die Politik Die hkk begrüßt die Ansätze der Gesundheitspolitik, die Prävention zu stärken, Qualität in der Krankenhausversorgung zu fördern und eine funktionsfähige Telematik-Struktur aufzubauen. Zu kritisieren sei jedoch, so Vorstand Michael Lempe, dass die notwendigen Strukturreformen an Entschiedenheit zu wünschen übrig lassen. So führten die geplanten Reformen zu hohen Mehrkosten, welche die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen hätten. Dem stünde aber meist kein erlebbarer zusätzlicher Nutzen für die Patienten gegenüber. Dies gelte sowohl für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz als auch die geplante Krankenhaus-Reform, das Präventionsgesetz und das E-Health-Gesetz. Insbesondere bei der anstehenden Krankenhaus-Reform hielten viele Bundesländer an nicht notwendigen und unwirtschaftlichen Strukturen fest, ohne bereit zu sein, den Krankenhäusern die notwendigen Investitionsmittel bereitzustellen. Diese Lasten würden somit auch künftig auf die Mitglieder der Krankenkassen abgewälzt. Beim E-Health-Gesetz habe der Gesetzgeber zwar verbindliche Zeitschienen vorgesehen, aber die erfolgskritischen Entscheidungsstrukturen nur unzureichend verbessert. Zudem werden teure und unsichere Parallelnetze, wie sie derzeit von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorangetrieben werden, nicht verhindert. Die angekündigten Verbesserungen der medizinischen Versorgung, die erhofften Einsparungen bei den Verwaltungskosten und höchste Datensicherheit kann jedoch nur ein einheitliches Hochsicherheitsnetz gewährleisten. Auch das geplante Präventionsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück, da es lediglich zusätzliche Aufgaben für die Krankenkassen vorsieht. Eine gesamtgesellschaftliche Präventionsstrategie, die zum Beispiel auch Bildung, Ernährung und die Arbeitswelt umfasst, fehlt weiterhin. Pressemitteilung der hkk Krankenkasse

The post hkk veröffentlicht Jahresabschluss 2014 appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Beratungen in Luxemburg über Medizinprodukte-Verordnung

„Patientensicherheit bei Medizinprodukten muss über Industrieinteresse stehen“, betont Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heute im Gesundheitsministerrat verabschiedeten grundsätzlichen Einigung auf die EU-Medizinprodukte-Verordnung. Mit Blick auf die nun anstehenden Gespräche zwischen EU-Parlament und -Rat forderte der vdek-Verbandsvorsitzende das Bundesgesundheitsministerium erneut auf, sich endlich stärker für mehr Patientensicherheit einzusetzen, anstatt sich schützend vor die deutsche Medizinprodukteindustrie zu stellen und nur einen schnelleren Zugang zu neuen Medizinprodukten zu fordern. „Hochrisikoprodukte müssen ein vergleichbares Zulassungsverfahren wie Arzneimittel durchlaufen. Nur so können wir Patienten vor schadhaften und gefährlichen Produkten schützen“, erklärt Zahn. Brustimplantate, Herzkatheter oder künstliche Knie- oder Hüftgelenke sollten daher künftig nach einheitlichen Kriterien und von nur einer europäischen Zulassungsbehörde, nämlich der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), geprüft und zugelassen werden. Zu einem sicheren Zulassungsverfahren gehöre zudem der Nachweis des Nutzen-Risiko-Verhältnisses anhand klinischer Studien, mehr Transparenz durch Einrichtung einer zentralen Datenbank, die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung und eine Stärkung der Rechte der Patienten. Das jetzige Zulassungsverfahren durch private, sogenannte „Benannte Stellen“ (beispielsweise TÜV Rheinland) im Rahmen einer CE-Zertifizierung reiche bei Weitem nicht aus, Kernprobleme bei der Zulassung von Hochrisikomedizinprodukten zu beseitigen. Dies zeigte auch der 2012 durchgeführte Test zweier britischer Zeitungen, die als vermeintlicher Hersteller von Hüftgelenken Zulassungen von diversen „Benannten Stellen“ erhielten, obwohl ihre Prothesen nach den eingereichten Unterlagen giftige Stoffe enthielten. „Ein paar mehr Rechte und Kontrollpflichten für die ‚Benannten Stellen‘ wie sie jetzt der Rat vorschlägt, sorgen nicht für mehr Patientensicherheit. Die Bundesregierung sollte daher ihre bisherige Haltung überdenken und sich für ein sicheres und effektiveres Zulassungsverfahren, angesiedelt bei der EMA, einsetzen“, ergänzt Zahn. Pressemitteilung des vdek

The post Beratungen in Luxemburg über Medizinprodukte-Verordnung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung

Zum zwölften Mal hat die AOK Bayern heute in München den mit insgesamt 30.500 dotierten Dr. Georg Schreiber-Medienpreis in Kooperation mit den Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. (NJB) und der Deutschen Journalistenschule München e.V. (DJS) verliehen. Bei dem Festakt im Bayerischen Rundfunk (BR) wurde Anna Schmid für ihre in dem Magazin BISS erschienene Reportage „Eine Frage der Ehre“ mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Der zweite Preis dieses Wettbewerbs zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ging an Lara Fritzsche für ihren Beitrag „Unguter Hoffnung“, veröffentlicht im Magazin der Süddeutschen Zeitung. Den dritten Platz belegten Nina Bautz und Christina Meyer für ihre in der tz veröffentlichte Serie „Die Stadt der Gegensätze“. Den bundesweiten Sonderpreis ohne Altersbegrenzung sicherte sich Nataly Bleuel für ihren Beitrag „Herzenssache“, geschrieben für DIE ZEIT. Der Fernsehpreis ging an Philipp Grüll für die Sendung „Palliativmedizin – Zu wenig ambulante Sterbebegleitung“, ausgestrahlt vom BR. Den Hörfunkpreis nahmen Christiane Hawranek und Nadine Ahr für ihren Beitrag „Tests mit Nebenwirkungen“, produziert ebenfalls vom BR, entgegen. Der erstmals ausgeschriebene Online-Preis wurde keinem der Bewerber zugesprochen. Der Ehrenpreis für herausragendes publizistisches Engagement zugunsten gesundheitspolitischer und sozialer Belange erhielt das Regionalzentrum für Selbsthilfegruppen Mittelfranken für das Magazin „kiss“. Dass der ehrenamtlich tätige Verein damit einen wesentlichen Beitrag leiste, Themen wie Armut, Angst, Schuld, Scham, Sterben oder Scheitern aus der Tabuzone zu holen „und das auf professionellem Niveau“, betonte Christa Stewens (CSU) bei ihrer Laudatio. Die ehemalige bayerische Sozialministerin ist Mitglied der Jury des Medienpreises, der auch die Vorsitzende des gesundheitspolitischen Ausschusses im bayerischen Landtag, Kathrin Sonnenholzner (SPD), angehören sowie Theresa Schopper von Bündnis 90/Die Grünen, Gabi Schmidt (Freie Wähler) und AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Platzer. Als Vertreter aus dem Journalismus sind in der Jury der Leiter der DJS, Jörg Sadrozinski, dessen Vorgänger Ulrich Brenner, Mercedes Riederer, Chefredakteurin beim Bayerischen Rundfunk, Abteilung Hörfunk, Stephan Handel, Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung, sowie Katia Murmann von den NJB. Wie in den Vorjahren waren in dem seit 2003 ausgeschriebenen Wettbewerb bundesweit und regional nahezu alle renommierten Medien vertreten mit insgesamt rund 200 Beiträgen, die sich mit gesundheits- und sozialpolitischen Themen befassen müssen. „Aber vor allem die Themenvielfalt mit vielen Randbereichen und die speziell im Regionalen deutlich gestiegene Qualität der eingereichten Arbeiten“, so Dr. Platzer, habe das Gremium bei seiner Auswahl beeindruckt. Die aktuelle Ausschreibung des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises findet sich im Internet unter www.aok-medienpreis.de. Nähere Informationen sind auch über die Zentrale der AOK Bayern (Tel.: 089-62730-184 / Andrea Winkler-Mayerhöfer) erhältlich. Pressemitteilung der AOK Bayern

The post Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Wilken setzt Standards im Rechnungswesen der gesetzlichen Krankenversicherungen

Mit dem erfolgreichen Rollout des CS/2-Finanz- und Rechnungswesens von Wilken und der Branchensoftware iskv_21c des Wilken Partners BITMARCK setzen nun 105 der insgesamt 124 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland auf die ERP-Lösung aus Ulm. Den Abschluss des Projekts markierten die BKK Public, die BKK Salzgitter und die TUI BKK, bei denen die beiden Softwarelösungen Anfang Juni in Betrieb genommen wurden Die Branchenlösung iskv_21c, über die mehr als 14,2 Millionen Versicherte betreut werden, sorgt für die effiziente Durchführung aller Geschäftsprozesse einer modern organisierten Krankenkasse. Das System und CS/2 arbeiten eng integriert, so dass durch die Einführung der beiden Lösungen zahlreiche weitere Abläufe deutlich optimiert werden. Neben den zentralen Anwendungen für das Finanzmanagement setzen viele der Krankenkassen inzwischen auch weitere CS/2-Module ein, etwa für den Einkauf. Daneben entwickelt Wilken aber auch weitere Anwendungen für die spezifischen Anforderungen der GKVen. „Mit dem Abschluss des Rollouts arbeiten rund 90 Prozent aller Kassen in Deutschland mit dem Wilken ERP-System. Damit ist CS/2 nachhaltig als Standardlösung für die gesetzlichen Krankenversicherungen etabliert“, freut sich Jochen Endress, verantwortlich für den Bereich Sozialversicherungen bei der Wilken GmbH. Anlässlich des abgeschlossenen Rollouts traf sich Mitte Juni auch der „GKV-Fachanwenderkreis ERP“ bei Wilken in Ulm, um sich über die künftigen Weiterentwicklungen zu informieren. Im Zentrum stand dabei die kommende CS/2-Version 4.3, die in zahlreichen Details für die Anforderungen der Krankenkassen ausgebaut wurde. Zu den GKV-spezifischen Wilken-Anwendungen gehört beispielsweise das Haushaltsmodul, mit dem die Kassen den erstellten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haushaltsplan hinterlegen und alle Haushaltspositionen unterjährig überwachen können. Es stehen aber auch differenzierte Hochrechnungsvarianten zur Verfügung, die neben dem Plan-/Ist-Vergleich auch den Blick in die Zukunft ermöglichen. Eine spezielle GKV-Umbuchungsmaske erlaubt es, alle komplexen Umbuchungsvorgänge zwischen iskv_21c und CS/2 automatisiert abzuwickeln. Etwa bei der Jahresrechnungsabgrenzung, bei den sogenannten ZR9-Buchungen oder bei Buchungen gegen Forderungs- und Verpflichtungskonten. Dazu kommt ein kassenspezifisches Eingangsrechnungsmanagement, über das Belege automatisch im Dokumentenmanagement erfasst und revisionssicher archiviert werden können. Pressemitteilung der Wilken GmbH

The post Wilken setzt Standards im Rechnungswesen der gesetzlichen Krankenversicherungen appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.