oscare® GKV-FI ZERTIFIZIERT

oscare® GKV-FI ist ordnungsgemäß entwickelt, qualitätsgesichert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Diese Feststellung steht am Ende der Zertifizierung IDW PS 880, einem Wirtschaftsprüfungsstandard für Softwareprodukte. Die Bescheinigung entlastet oscare®-Kunden im externen Prüfungsumfang bei Jahresabschlüssen. Die Zertifizierung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Gummersbach im April 2015 für die Jahresrechnung 2014. Software und Entwicklungsprozess bilden Prüfgegenstände An eine Software zur Rechnungslegung werden durch Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung zwingende Anforderungen gestellt. Diese betreffen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat Prüfkriterien für eine Zertifizierung definiert und im Prüfstandard PS 880 für Softwareprodukte festgelegt. Prüfgegenstand für eine Zertifizierung bilden zum einen die Softwarebestandteile, die bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung unterstützen. Für AOK Systems Kunden handelt es sich hier um das Produkt „GKV-FI“ mit Stand Release oscare® 4.01, inklusive aller Support Packages und relevanten Change Requests sowie Weiterentwicklungen für die Jahresrechnung 2014. Zum anderen setzt die Erteilung des Zertifikats auch eine erfolgreiche Verfahrensprüfung des Softwareentwicklungsprozesses voraus. Sie bestätigt z.B., dass gesetzliche Änderungen in der Software durchgeführt, getestet und qualitätsgesichert den Kunden zur Verfügung gestellt werden. „Wir haben mit den Auditoren knapp 400 Dokumente zu unserem Produkt und dem Softwareentwicklungsprozess durchgearbeitet. Bei der Produktprüfung blieb kein Stein auf dem anderen. Die durchgängige Dokumentation der Testfälle und das Abnahmeverfahren der AOK Systems haben bei der Prüfung geholfen. Beides wurde auch bei den praktischen Tests durch die Prüfer der DHPG bestätigt“, berichtet Tanja Willeke von der AOK Systems, Teamleiterin Quality Assurance und Projektverantwortliche des sechsköpfigen Projektteams. „Das von uns geprüfte Softwareprodukt GKV-FI ermöglicht in der oscare® Version 4.01 bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung“, erläutert Geschäftsführer Markus Müller von der DHPG und Mitglied im Projektteam. Er überreichte den AOK Systems Geschäftsführern Klaus Schmitt und Rüdiger Bräuling am 06.05.2015 das Zertifikat. „Wir freuen uns sehr über das Ergebnis. Es bestätigt unseren Kunden, dass mit oscare® eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung möglich sind“, so Rüdiger Bräuling. Kunden der AOK Systems können das Prüfergebnis für Ordnungsmäßigkeitsprüfungen verwenden und damit z.B. den Prüfungsumfang von Jahresabschlussprüfung, Betriebsprüfungen und internen Revisionen verringern. Pressemitteilung der AOK Systems  

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GKV-Spitzenverband ruft bei Verhandlungen mit Hebammen die Schiedsstelle an

Heute hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen, um eine Entscheidung zum Ausgleich der ab 1. Juli 2015 erneut steigenden Prämien zur privaten Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe herbeizuführen. Ein weiterer Punkt im Schiedsstellenantrag ist die Frage nach Qualitätskriterien für Hausgeburten. Auf dem Verhandlungsweg konnte mit den Hebammenverbänden (Deutscher Hebammenverband und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands) bisher keine Lösung gefunden werden. Dieser Schritt ist für die Kassenseite unumgänglich, nachdem die Hebammenverbände für weitere zeitnahe Verhandlungen im gesamten Monat Juni nicht zur Verfügung standen. Damit verhindern die Hebammenverbände eine nahtlose Anschlussregelung für einen finanziellen Ausgleich der um mehr als 20 Prozent steigenden Haftpflichtprämien. Aufgrund des formalen Verfahrens wird die Schiedsstelle vermutlich frühestens Ende Juli entscheiden. Auch die an Qualitätskriterien gebundene fünfprozentige Honorarerhöhung für alle freiberuflichen Hebammen kann ohne eine Vereinbarung nicht gezahlt werden. Der GKV-Spitzenverband bedauert diese Entwicklung; er steht für Gespräche an den verbleibenden Junitagen trotz des Schiedsstellenantrags nach wie vor bereit. Hebammen lehnen Modell der Kassen bei Prämiensteigerung der Haftpflicht ab Bereits seit 2010 erfolgt ein Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherung durch eine jährlich neu berechnete pauschale Zuschlagszahlung auf einzelne abrechenbare Leistungen der Geburtshilfe durch die Krankenkassen. Dies führte bisher dazu, dass Hebammen, die viele Geburten betreuten, mehr Geld bekamen, als sie für ihre Haftpflichtversicherung zahlen mussten. Hebammen mit wenigen Geburten hatten dagegen Probleme, die Haftpflichtprämien (von bisher über 5.000 Euro pro Jahr) zu finanzieren. Über den gesetzlich vorgesehenen Sicherstellungszuschlag sollen ab Juli 2015 gerade für diese Hebammen Gelder fließen, wenn sie die Qualität ihrer Arbeit nachweisen. Der GKV-Spitzenverband hatte den Hebammenverbänden in den bisherigen Verhandlungen vorgeschlagen, den Ausgleich der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung mit dem sogenannten Sicherstellungszuschlag zu kombinieren. Mit dem Kombinationsmodell bekäme jede Hebamme künftig eine individuelle und an den tatsächlichen Steigerungen der Haftpflichtkosten orientierte zeitnahe Finanzierung, ohne dass die Beitragszahler mehr als für diesen Ausgleich notwendig zahlen. Sowohl ein hoch aufwendiges Antragsprozedere für Hebammen beim Sicherstellungszuschlag als auch eine für Krankenkassen komplexe Prüfpraxis wären damit vom Tisch. Eine Kombination beider Instrumente lehnen die Hebammenverbände bisher leider ab. Sie halten an einem Haftpflichtausgleich fest, bei dem Hebammen mit vielen Geburten nach wie vor überbezahlt werden. Zusätzlich soll die gesetzliche Krankenversicherung einen Ausgleich in Form eines Sicherstellungszuschlags finanzieren. Keine Einigung bei Qualitätskriterien für Hausgeburten Nach einer Entscheidung der Schiedsstelle aus dem Jahr 2013 sollte es für Hebammen ab Februar 2015 eine fünfprozentige Vergütungssteigerung unter der Bedingung geben, dass Qualitätskriterien für Hebammenleistungen vertraglich vereinbart sind. Strittig war zum Schluss lediglich eine Regelung, wie damit umzugehen ist, wenn bestimmte Risiken gegen eine Hausgeburt sprechen (Ausschlusskriterien). Solche Ausschlusskriterien gibt es bereits seit 2008 für Geburten in Geburtshäusern. Eine Hausgeburt wäre nach den Ausschlusskriterien nicht automatisch ausgeschlossen, wenn der geplante Entbindungstermin überschritten ist. Vielmehr wäre in diesem Fall im Interesse der Gesundheit von Mutter und Kind lediglich eine zusätzliche Abklärung durch Diagnostik und fachärztliches Konsil vorgesehen, um eine Geburt im häuslichen Umfeld weiterhin zu ermöglichen. Genau diese Regelung findet sich als Standard in den Ausschlusskriterien für Geburten in Geburtshäusern und wird dort seit 2008 problemlos angewendet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Zusätzliche Mittel für Pflegekräfte in Kliniken zielgerichtet einsetzen

Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg hat gegenüber der dpa die Politik aufgefordert, die zusätzlich geplanten Mittel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zielgenauer einzusetzen. „Bei dem geplanten Pflegesonderprogramm ist Vorsicht geboten, damit am Ende nicht die falschen belohnt werden. Wer bisher besonders viel Pflegekräfte abgebaut hat, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Sonderzahlungen bekommen, um diese wieder einzustellen. Wer aber immer eine ausreichende Besetzung der Stationen aufrecht erhalten hat, der bekommt nichts. Wenn die Politik zusätzliches Geld für Pflegekräfte ausgeben möchte, dann bitte nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet genau dort, wo es notwendig ist!“ Als richtungsweisendes Beispiel nannte v. Stackelberg die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Zahl der Pflegenden bei Frühgeborenen. Hier wurde eine 1:1 -Betreuung beschlossen, da es sich um einen medizinisch anspruchsvollen und hochsensiblen Bereich handelt. Stackelberg betonte weiterhin: „Dreh- und Angelpunkt ist der notwendige Abbau der vorhandenen Überkapazitäten. Nur wenn die überflüssigen Klinikstandorte in den Ballungsgebieten abgebaut werden, stehen ausreichend Pflegekräfte in den Häusern zur Verfügung, in denen sie wirklich gebraucht werden. Eine Strukturbereinigung ist gut für die Patienten, die Mitarbeiter der Kliniken und die Beitragszahler.“ Eine ungelöste Herausforderung sei auch, dass jedes Jahr zusätzlich Beitragsgelder in die Kliniken fließen, „während die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, obwohl sie laut Gesetz für die Finanzierung zum Beispiel von Computertomographen, Röntgengeräten und baulicher Instandhaltung zuständig sind. Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kliniken Gelder der Krankenkassen zweckentfremden, um teure Geräte zu kaufen, statt Pflegepersonal einzustellen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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AOK muss Schiedsspruch bis auf Weiteres nicht umsetzen – Kein wirksamer Hausarztvertrag ab 1. April 2015

In der Auseinandersetzung um den Schiedsspruch zur künftigen hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat hat die AOK Bayern ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Sozialgericht München hat den geschiedsten Hausarztvertrag gestoppt. Die AOK Bayern hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt, weil der Schiedsspruch wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar ist. Das Sozialgericht bestätigte nun, dass ein wirksamer Schiedsspruch, zu dessen Umsetzung die AOK verpflichtet wäre, nicht besteht. Für die AOK Bayern ist die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger erster Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). „Angesichts der extrem komplexen Rechtslage und der Vielzahl bislang ungeklärter neuer Rechtsfragen ist es sehr zu begrüßen, dass damit die Gelegenheit zur eingehenden Prüfung und Klärung der beiderseitigen Positionen in einem Hauptsacheverfahren gegeben wird, ohne dass irreparabler wirtschaftlicher Schaden für die AOK und deren Beitragszahler entsteht“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die größte Krankenkasse im Freistaat vertraut nun darauf, dass die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern in Abstimmung beider Vertragspartner auf einer neuen stabilen Basis aufsetzen kann, die die Interessen aller Beteiligten wahrt. Den Bayerischen Hausärzteverband fordert die AOK Bayern deshalb auf, in konstruktive Gespräche über eine Weiterentwicklung der Qualität in der Patientenversorgung zu kalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen einzutreten und von seinem einseitigen Vorgehen und inakzeptablen finanziellen Vorbedingungen abzurücken. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Die BKK vor Ort wird VIACTIV

„Unsere BKK vor Ort geht ab heute ganz neue Wege. Wir werden uns als neue Marke spätestens im Herbst etablieren und als VIACTIV Krankenkasse an den Start gehen“, erklärt Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der BKK vor Ort. „Dies ist ein Aufbruch in eine neue Ära einer traditionellen Betriebskrankenkasse im Wettbewerb.“ Die VIACTIV steht für Sport und Sportlichkeit: „Unter diesem neuen Markennamen werden wir als sportlichste Krankenkasse Deutschlands auftreten. ‚Sportlich‘ beinhaltet Werte wie gesund, fit und lebendig – aber auch fair. Außerdem unterstreicht ‚sportlich‘ unseren besonderen  Leistungsanspruch, dem wir uns verpflichtet fühlen“, so der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende Ludger Hamers. „Bei der VIACTIV versichert zu sein, bedeutet aktive Prävention und hochqualifizierte Unterstützung bei der Genesung. Unsere Philosophie ist lebensbejahend und fördert die Selbstbestimmtheit bis ins hohe Alter“, führt Klaus-Peter Hennig, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der BKK vor Ort, aus. Die neue Marke setzt Akzente und hebt sich deutlich aus dem Feld der Gesetzlichen Krankenkassen ab. „Jetzt ist auf den ersten Blick deutlich erkennbar, um welche Krankenkasse es sich handelt. Da hatte es die BKK vor Ort in den letzten Jahren manchmal – trotz sehr guter Service- und Kundenbewertungen – schwer“, erklärt Vorstand Roland Wien. Bei der Personalversammlung der BKK vor Ort wurde am Freitag, dem 19. Juni 2015, in Oberhausen das neue Markenkonzept der Belegschaft vorgestellt. Ab Oktober wird die VIACTIV Krankenkasse an den Markt gehen. Pressemitteilung der BKK vor Ort

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Forum „3D-Druck in der Medizintechnik“

Vorbei sind die Zeiten, in denen 3D-Drucker ausschließlich in FuE-Abteilungen zum Rapid Prototyping eingesetzt wurden. Inzwischen steht die additive Fertigung vor dem Durchbruch zur Massenproduktion, in vielen Branchen ist sie bereits Wirklichkeit. Immer öfter wird dabei auch über Medizinprodukte aus dem Drucker berichtet. Ob Hörgeräte, Zahnersatz, Bein-, Arm- und Handprothesen oder Implantate bis hin zu künstlicher Haut oder Organen – alles scheint möglich zu sein. Doch was ist bereits Realität, was Vision? Wo liegen die Chancen, wo die Grenzen additiver Verfahren in der Medizintechnik? In welchen Bereichen wird sich gedruckte Medizintechnik wirklich durchsetzen? Welche Vorteile ergeben sich für die Patienten? Wie bewährt sich 3D-Technik im harten Klinikalltag? Welche Konsequenzen für die Hersteller ergeben sich beispielsweise aufgrund der Individualisierung in Bezug auf Produktionsprozesse, Zulassungs- oder Haftungsfragen? Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Zulieferindustrie? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Forums 3D-Druck in der Medizintechnik – Quo vadis? erörtert, welches am 29. September 2015 in Mannheim stattfindet. Veranstalter sind das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA sowie der Industrieverband SPECTARIS. Weitere Informationen zum Forum und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der SPECTARIS-Website unter www.spectaris.de/3d-druck/. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Vorstellung RWI-Faktenbuch Krankenhäuser 2015: Wettbewerb schafft Lösungen

Der Spitzenverband der deutschen Krankenhäuser und Reha-Kliniken in privater Trägerschaft (BDPK) hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei der geplanten Krankenhaus-Reform den Wettbewerb und die Transparenz im Krankenhausmarkt zu stärken und mehr auf die Entscheidungsfähigkeit der Bürger und Patienten zu vertrauen. Auf diese Weise sei ein kontrollierter und sinnvoller Strukturwandel in der Krankenhausversorgung am besten zu erreichen.  Bestätigt sehen die Vertreter der privaten Klinikunternehmen ihre Auffassung durch die Ergebnisse einer heute in Stuttgart vorgestellten Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Für die vom RWI bereits in dritter Auflage herausgegebene Studie zur „Bedeutung der Krankenhäuser in privater Trägerschaft“ wurden Krankenhaus-Kennziffern aus den Jahren 2005 bis 2013 trägerspezifisch aufbereitet und ausgewertet.  Besondere Schwerpunkte waren dieses Mal die Themen Notfallversorgung, Qualität im Krankenhaus, Einsatz von Pflegekräften sowie Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern. Wie Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“, bei der Vorstellung der Studie erläuterte, sei bei den Analysen deutlich geworden, dass die Trägervielfalt in vielen ländlichen Regionen zum Erhalt von Krankenhäusern beigetragen hat. Denn während die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser im ländlichen Raum stark rückläufig ist, stieg der Anteil privat geführter Kliniken sogar leicht an. Trotz knapper Ressourcen hätten private Klinikbetreiber so einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet und seien dort zur Versorgung angetreten, wo andere Träger wegen fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs ihren Versorgungsauftrag nicht mehr wahrnehmen konnten. Bezüglich der medizinischen Qualität der Behandlung bestehen laut RWI keine signifikanten Unterschiede zwischen den Trägern, dagegen seien die Ertragskraft und die Investitionsfähigkeit privater Krankenhäuser deutlich höher als bei nicht‐privaten Krankenhäusern. Dr. Michael Philippi, Sana: „Falsche Signale“ Dr. Michael Philippi, der sowohl dem BDPK als auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als Vizepräsident vorsteht und Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG ist, meinte bei der Vorstellung der RWI-Studie: „Die RWI-Analysen belegen einmal mehr eindrucksvoll, dass der Wettbewerb unter den Krankenhäusern dazu beiträgt, die Qualität der Versorgung für die Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen,“ so Philippi. Diese Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Krankenhausversorgung müsse der Gesetzgeber ausnutzen und stärken, und dies hätten Bund und Länder auch miteinander vereinbart. Im gegenwärtigen Kabinettsbeschluss zur Krankenhaus-Reform sei davon aber nicht mehr viel zu erkennen. „Leistungsbereite und leistungsfähige Krankenhäuser, die sich zu mehr Qualität bekennen, werden bestraft. Das sind eindeutig die falschen Signale, weil damit erfolgreicher Wettbewerb verhindert wird“, meint Philippi. Zudem fehle dem Gesetzentwurf die Logik: „Die Rechnung geht nicht auf: wenn man die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Belastung des Personals reduzieren will, kann man nicht gleichzeitig Mittel kürzen.“ Wenn dieser Weg verfolgt würde, seien die 1,1 Millionen Beschäftigten in den Krankenhäusern und die Patienten die Leidtragenden, so Philippi. Dr. Francesco De Meo, Helios: „Qualität muss Patienten erreichen” Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, die Qualität in der Krankenhausversorgung gezielt zu stärken, sollte in der gegenwärtigen Gesetzesvorlage noch mehr Beachtung finden, meint Dr. Francesco De Meo, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH. Es sei hilfreich, wenn der Gesetzgeber sein Vorhaben in die Tat umsetzt, für mehr Transparenz in der Krankenhauslandschaft zu sorgen. Entscheidend sei aber, dass in den Krankenhäusern ein echtes Qualitätsbewusstsein entsteht und eine bessere Versorgung beim Patienten ankommt. Neben dem Faktenbuch des RWI zeige auch die Erfahrung der vielen Kliniken, die schon heute freiwillig mit Qualitätsindikatoren ihre Behandlungsergebnisse messen und transparent veröffentlichen, dass hiermit ein starker Anreiz zur echten Verbesserung der Behandlungsergebnisse gesetzt wird. Es sei deshalb richtig, gute Qualität und Transparenz konsequent gesetzlich sowohl zu verankern als auch zu belohnen und nur qualitativ schlechte Krankenhäuser zu sanktionieren, in letzter Konsequenz auch mit der Herausnahme aus dem Landeskrankenhausplan. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser, die nicht zuletzt wegen ihrer guten Qualität mehr Patienten behandeln, hierfür dann möglicherweise mehr Abschläge auf diese Mehrleistung hinnehmen sollen. Hier gäbe es einen Korrekturbedarf an dem Entwurf, so dass Abteilungen mit wirklich guter Qualität ihre Leistungen den Patienten ohne planerische Beschränkung anbieten können. Unter diesen Qualitätsgesichtspunkten könne die Politik einen Abbau der bestehenden Überkapazitäten bei gleichzeitiger Akzeptanz der Bevölkerung umsetzen. Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios: „Investitionen verbessern Wirtschaftlichkeit“ Weitere Nachbesserungen am Kabinettsentwurf zur Krankenhaus-Reform hält der BDPK-Vizepräsident und Vorsitzende der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Dr. Ulrich Wandschneider, auch beim Thema Investitionskostenfinanzierung für dringend erforderlich. Die vom RWI vorgelegten Analysen würden deutlich zeigen, so Wandschneider, dass eine gute Kapitalausstattung und höhere Investitionen die Betriebskosten senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern, dies gelte für alle Krankenhausträger. Deshalb sei es bedauerlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf als Ergebnis einer gemeinsamen Bund-Länderarbeitsgruppe keine Lösung für das zentrale Problem der seit Jahren ungen&uu ml;genden Investitionsfinanzierung der Bundesländer für ihre Krankenhäuser liefere. Die im Regierungsentwurf enthaltene Selbstverpflichtung der Länder, nicht weniger Investitionskosten zu zahlen als zwischen 2012 und 2014, reiche jedenfalls nicht aus, denn gerade in diesem Zeitraum seien die geleisteten Investitionszahlungen so niedrig gewesen wie niemals zuvor. Wandschneider appellierte im Namen der privaten Klinikunternehmen an die Bundesregierung und die Gesundheitsminister der Bundesländer (die heute, am 24.06.2015, in Berlin über die Reform beraten), die Gesetzesvorlage grundlegend zu überarbeiten und auf die vielen guten bereits umgesetzten Elemente wie das neue Qualitätsinstitut zu vertrauen: „Wenn Sie wirklich eine konsequente Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern wollen, müssen Sie als Gesetzgeber den Qualitätswettbewerb für die Krankenhäuser anstoßen. Setzen Sie wirksame Anreize für die Krankenhäuser, dann nimmt der Qualitätszug schnell weiter an Fahrt auf! Dies leistet der aktuelle Gesetzentwurf leider noch nicht“. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken

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DKG und ver.di stimmen überein: Krankenhäuser brauchen mehr Personal und gesicherte Personalfinanzierung

Anlässlich des heutigen bundesweiten ver.di-Aktionstages in den Krankenhäusern und der gleichzeitig stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz richtet der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di Forderungen von Trägern und Mitarbeitern der Krankenhäuser an die Politik. Der DKG-Präsident erklärt: „Die Politik hat Qualität und Patientensicherheit als zentrales Ziel dieser Reform formuliert. Dafür brauchen die Krankenhäuser eine deutlich bessere Personalausstattung und müssen diese auch auf Dauer finanzieren können. Zur Sicherung des steigenden Personalbedarfs müssen die Krankenhäuser gut bezahlte und attraktive Arbeitsplätze bieten können. Im krassen Widerspruch dazu stehen viele der vorgesehenen Neuregelungen zur Krankenhausfinanzierung. Die angespannte Personalsituation in den Krankenhäusern würde durch die geplante Krankenhausreform nochmals deutlich verschärft werden.“ Notwendigen Änderungsbedarf sieht der DKG-Präsident in den nachfolgenden Punkten: –    Eine konsequent personalorientierte Ausrichtung der Finanzierung der Krankenhäuser darf den Versorgungszuschlag nicht wegkürzen. In 2017 würden die Krankenhäuser 500 Millionen Euro, das entspricht finanziellen Mitteln in Höhe von 10.000 Pflegestellen, verlieren. –    Auch darf die jährliche Preisanpassung (Landesbasisfallwerte) nicht durch neue Deckelungs- und Absenkungsvorgaben belastet werden. –    Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in den Vergütungsanpassungen 1:1 abgebildet werden. –    Die zusätzlichen Leistungen, die aufgrund von Demographie und Morbidität von den Krankenhäusern zu erbringen sind, dürfen nicht durch überzogene Preisabschläge belastet werden. Die neu vorgesehenen Fixkostendegressionsabschläge von 50 Prozent und mehr gehen zu Lasten des Personalbudgets, das bekanntlich den größten Fixkostenblock bildet. –    G-BA-Beschlüsse und Qualitätssicherungsmaßnahmen, die neue Personalvorhaltungen erfordern, müssen durch Zuschläge auf die Fallpauschalen refinanziert werden. –    Das Personalförderprogramm muss die zusätzlichen Stellen auch voll finanzieren. Ohne diese Änderungen des Gesetzentwurfes kann die Personalausstattung nicht verbessert werden. Darin stimmen die Krankenhausträger und die Gewerkschaft ver.di überein. In der von der Gewerkschaft geforderten Einführung von Personalanhaltszahlen sehen die Träger der Krankenhäuser allerdings kein geeignetes Mittel. Der Personalbedarf lässt sich nicht normativ festlegen und ist von vielen, nur vor Ort einschätzbaren Bedingungen abhängig und kann deshalb nur eigenverantwortlich in den Krankenhäusern festgelegt werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG

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ARMIN ─ erfolgreich bei ersten Praxistests Ärzte und Apotheker auf dem Weg zum gemeinsamen Medikationsmanagement

n der ersten Pilotierungsphase hatten mehrere Ärzte und Apotheker AOK PLUS-Patienten in die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) eingeschrieben. Seit dem Frühjahr wurden gemeinsam die Prozesse des Medikationsmanagements getestet. Die Projektpartner zogen jetzt ein positives Zwischenfazit und bestätigten damit die Ziele des Modellvorhabens. Die teilnehmenden Ärzte resümierten einmütig, dass durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern die Betreuung multimorbider Patienten verbessert und ihre Versorgung damit optimiert werden konnte. Dr. Tobias Schuhbauer, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Glashütte/Sachsen sagte: „Das partnerschaftliche Miteinander wird intensiviert. Dabei sollte die regelmäßige Prüfung der Medikation eines jeden Patienten eine Selbstverständlichkeit sein. Aber manchmal schleichen sich bei Patienten objektiv nicht nachvollziehbare ‚Einnahmeriten‘ ein. Diese kann der Apotheker erkennen und den Patienten entsprechend beraten.“ Apotheker verwiesen darauf, dass durch die Abstimmung zwischen Arzt und Apotheker beim Medikationsmanagement die Therapietreue und das Vertrauen der Patienten gefördert werden können. Die an der Pilotierung teilnehmende Apothekerin Anja Leistner aus Lichtentanne/Sachsen bestätigt: „Im Gespräch mit dem Patienten konnten viele Anwendungsprobleme erkannt und gelöst werden. Die Patienten waren sehr offen und dankbar für die Zeit, die ich mir im Gespräch nur für sie und ihre Probleme genommen habe. Solch ein intensiver Austausch über die gesamte Medikation ist für Apotheker eine neue und interessante Aufgabe.“ Das Fazit wurde auf mehreren Informationsveranstaltungen rund 1.000 Ärzten und Apothekern aus Sachsen und Thüringen vorgestellt, die ebenfalls für eine Teilnahme an ARMIN eingeschrieben sind. Außerdem wurden die Prozessabläufe beim Medikationsmanagement detailliert erläutert: Diese beginnen mit der Einschreibung des Patienten durch den Arzt oder den Apotheker. Dann erfasst der Apotheker die bisherige Gesamtmedikation. Diese wird zusammen mit wichtigen begleitenden Informationen auf den Medikationsplanserver geladen und so dem Arzt elektronisch zur Verfügung gestellt. Dieser prüft daraufhin die Medikation auf Über-, Unter- oder Fehlversorgung und passt sie ggf. entsprechend an. Schließlich erstellt er den neuen Medikationsplan. Dieser Ablauf gewährleistet, so die Teilnehmer der Pilotierung, eine klare und sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Apotheker und Arzt und damit eine gute Zusammenarbeit im Sinne der Patienten: Die Therapiehoheit liegt allein beim Arzt. Er stellt die Indikation und ist für die Auswahl und Dosierung der Wirkstoffe verantwortlich. Die Apotheker weisen Ärzte auf bedeutsame Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen hin und beraten die Patienten bei der Anwendung der Medikation. Bei den Informationsveranstaltungen ging es anschließend um praktische Fragen der Umsetzung des Medikationsmanagements. Ärzte und Apotheker fragten beispielsweise danach, wie Patienten zur Teilnahme am Medikationsmanagement motiviert werden können. Die Veranstalter gaben zudem einen Ausblick auf die technische Umsetzung in den EDV-Systemen der Ärzte und Apotheker. Die Projektpartner stellten in Aussicht, dass die technischen Prozesse ab dem Spätsommer 2015 in einer zweiten Pilotierungsphase getestet werden können. Teilnehmer der Informationsveranstaltung forderten, für ihre Praxis- bzw. Apothekensoftware zügig Komponenten zur Anwendung des Medikationsmanagements bereitzustellen. Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist ein gemeinsames Projekt der Ärzte und Apotheker Sachsens und Thüringens sowie der AOK PLUS. Mit dem Modellvorhaben, bei dem Ärzte nur noch Wirkstoffe statt Handelspräparate verordnen und die Apotheker die entsprechenden Handelspräparate unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie z.B. Rabattverträge auswählen, soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht werden. Der Medikationsplan ist Teil des dritten und abschließenden Moduls von ARMIN, dem Medikationsmanagement. Es soll vor allem chronisch kranken älteren Patienten helfen, die mehrere Medikamente einnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der ARMIN-Internetpräsentation: www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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