Finanz-Reserven der Krankenkassen bei über 15 Milliarden Euro – Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2015

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen zum Ende des ersten Halbjahres 2015 weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Mit Reserven von mehr als 15 Milliarden Euro ist die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin stabil. Eine gute Versorgung der gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Gesundheitsleistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch in Zukunft zentrales Anliegen der Krankenkassen sein.“ Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 MilliardenEuro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergibt sich für die 124 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr bei einem Ausgabevolumen von 106,58 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten einen gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro leichten Ausgabenüberhang von rund 112 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 191 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 127 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanzreserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 118 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 48 bzw. 9 Millionen Euro.  Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende Juni über einen Betrag in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit rund doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,3 Milliarden Euro. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügen damit zum Ende des ersten Halbjahres 2015 über Finanz-Reserven in Höhe von 23,8 Milliarden Euro. Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 3,9 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Halbjahr sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.  Ausgabenzuwächse unter 4 Prozent Je Versicherten gab es im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent, im 1. Quartal 2015 bei 4,2 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die aktuellen Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises vom Herbst 2014 für das Gesamtjahr 2015. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,1 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,0 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von den Krankenkassen gemeldeten Ausgaben im 1. Halbjahr in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 4,8 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten sechs Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 0,6 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Halbjahr um rund 9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 auf rund 1,65 Milliarden Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,8 bzw. 0,9 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr in diesen Leistungsbereichen in der Regel noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten weitgehenden  Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 3,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni um rund 1,4 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5,3 Prozent im 1. Halbjahr 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 7,0 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 19,1 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,1 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusst
es Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und […]

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DKI-Gutachten „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung“ veröffentlicht

Die vom Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung müssen evidenzbasiert, rechtssicher und praktikabel sein. Die bisher genutzten krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben der Bundesländer sollten daher deutlich überarbeitet und systematisiert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung“ des Deutschen Krankenhausinstitutes (DKI), das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Landeskrankenhausgesellschaften gemeinsam in Auftrag gegeben worden ist. „Angesichts des in Deutschland erreichten Niveaus der Qualitätssicherung im Krankenhaus muss die Qualität nicht erst mithilfe der Krankenhausplanung in die stationäre Versorgung implementiert werden“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung bietet jedoch über die bereits zahlreich existierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinaus Chancen einer Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität. Bei unzureichender Ausgestaltung birgt sie aber auch erhebliche Risiken.“ Auch müssten die Folgekosten solcher Vorgaben in voller Höhe finanziert werden. Nach dem aktuell diskutierten Krankenhausstrukturgesetz soll künftig die Qualität ein Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung werden. Das DKI-Gutachten empfiehlt, vor der Aufnahme von Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplan Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen, um die Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung, die Finanzierbarkeit und die Praktikabilität zu testen. Die Überprüfung der krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben in den Krankenhäusern müssten auf eindeutigen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Regeln basieren und von einer neutralen Institution mit entsprechender Erfahrung in der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Nur eine so ausgestaltete qualitätsorientierte Krankenhausplanung könne Risiken hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit, der Flächendeckung, der Leistungsfähigkeit sowie der Finanzierung der Krankenhausversorgung vermeiden und Chancen für die Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität bieten. Den Abschlussbericht des Projektes „Qualität als Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung sowie auf der DKI-Website unter www.dki.de. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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KV Nordrhein will Versorgung von Flüchtlingen aktiv mitgestalten

Die Versorgung und Integration der Flüchtlinge, die in Deutschland Zuflucht suchen, sei eine „Jahrhundertaufgabe“, sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens beim Sommerempfang der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Mittwoch, 2. September. Auch in der einen Tag später anberaumten Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein nahm die ärztliche Versorgung der Menschen breiten Raum ein. Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, berichtete von den aktuellen, von der KV Nordrhein unterstützten Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Versorgung der Flüchtlinge flächendeckend zu organisieren. „Wir haben mit dem Gesundheitsministerium Gespräche geführt und sind dabei, einen Vertrag zu schließen, der die Versorgung der Menschen in den Erstaufnahmestellen regeln soll. Wir bringen uns aktiv in die Abstimmungsprozesse ein, obwohl wir eigentlich nur für die Versorgung von GKV-Versicherten zuständig sind“, sagte Potthoff. „Aber wir könnten diese Versorgung leisten, und die Abwicklung über die KV wäre sinnvoll.“ Ab wann die Vereinbarung greift, steht noch nicht fest, da das Innenministerium sie noch prüfen muss. „Tatsache ist, dass täglich Flüchtlinge kommen und sie unversorgt bleiben“, so Potthoff. Neben der Versorgung in den Erstaufnahmestellen gelte es, so Potthoff, die Versorgung der Menschen zu erleichtern, die bereits auf die Kommunen verteilt wurden. Den Rahmenvertrag, den die Landesregierung hierzu mit der Mehrzahl der Krankenkassen zur Versorgung der Flüchtlinge bereits geschlossen hat, beurteilte Potthoff im Prinzip positiv. „Da Ärzte die eGK für Flüchtlinge nicht als besondere Karte erkennen können, müssen die Bedingungen im Einzelnen aber klar geregelt sein.“ Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung, nahm schon zu Beginn der Sitzung Stellung zur aktuellen Situation. „Wir werden diese immense Herausforderung nicht auf gewohnten administrativen Pfaden bewältigen, sondern nur mit großem Engagement, Hilfsbereitschaft, Mut zu unkonventionellen Maßnahmen und schnellen politischen Entscheidungen“, sagte Bergmann. „Ich bin sicher, dass die Mitglieder, die Vertreterversammlung und die Verwaltung der KV Nordrhein bereit sind, ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe zu leisten und das zu tun, was sie immer tun: Hilfe für Menschen zu leisten und zu organisieren.“  Satzung geändert Ein wesentlicher Punkt in der VV waren Satzungsänderungen, die mit Blick auf die Wahlen im kommenden Jahr von großer Bedeutung sind. Die im Satzungsausschuss der VV vorbereitete und nun beschlossene Änderung der Satzung sieht vor, dass künftig mindestens 18 Sitze jeweils für Haus- und Fachärzte, sechs Sitze für Ermächtigte/angestellte Ärzte sowie fünf Sitze für Psychotherapeuten reserviert sind. Damit haben Haus- und Fachärzte eine Sperrminorität bei Abstimmungen in der Versammlung, die einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen. Neu geregelt wurde auch, dass bei den Wahlen der Vorsitzenden der VV und der ärztlichen Delegierten der KV Nordrhein in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jeweils ein Vertreter nur auf Vorschlag der hausärztlichen und der fachärztlichen Vertreter zu wählen ist. Mit aufgenommen wurde ein Passus, der das Recht zur Fraktionsbildung formuliert – trotz der Bedenken des Landesgesundheitsministeriums, das nähere Bestimmungen zur Fraktionsbildung in der Satzung fordert. Diese werden nun im Satzungsausschuss im Detail erarbeitet. Umfrage: Mehr barrierearme Praxen In seinem Bericht ging KVNO-Chef Peter Potthoff unter anderem auf die jüngsten Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Barrierefreiheit ein. Rund 60 Prozent von 13.000 befragten Praxen in Nordrhein machten detaillierte Angaben, nach denen fast die Hälfte der Praxen einen barrierearmen Zugang und eine, wenn auch nicht umfassende, behindertengerechte Ausstattung aufweisen. Damit hat sich der Anteil der barrierearmen Praxen in Nordrhein in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent erhöht. Kritik übte Potthoff an der geplanten Novelle der Landesbauordnung, die zu bürokratisch sei und den Aus- und Umbau von Praxen eher bremse. Ein Antrag aus dem Notdienstausschuss der Vertreterversammlung, der eine vollständige und zeitnahe Umsetzung der Notdienstreform gemäß der gefassten Beschlusslage forderte, wurde an den Vorstand verwiesen. Am Samstag, den 26. September, werden die Delegierten in einer weiteren Sonder-Vertreterversammlung über eine baldige Überarbeitung der Notdienstordnung beraten. Zu den jüngsten Berichtigungen hausärztlicher Abrechnungen bei der Chronikerpauschale, die von mehreren Krankenkassen verlangt worden waren und in Honorarrückforderungen mündeten, nahm Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, Stellung. „Wir sind uns im Klaren darüber, wie viel Unmut die Honorarrückforderung hervorgerufen hat. Aber die Beanstandung der Krankenkassen war korrekt, sodass wir keine andere Möglichkeit haben, als das zu berichtigen.“ Die KV Nordrhein habe niemandem einen Vorwurf gemacht, weil die administrativen Bedingungen und die Leistungslegende es den Ärzten schwer machen.“ Termin-Servicestellen: Eigene Lösung in Nordrhein Brautmeier ging auch auf das Thema Termin-Servicestellen ein. „Wir werden eine eigene Lösung für Nordrhein entwickeln müssen, weil eine auf Bundesebene entwickelte Software nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen würde.“ Die KV sei verpflichtet, die Servicestellen anzubieten und werde das auch tun. „Wir müssen aber noch regeln, wie wir ausreichend Termine bereitstellen können, wenn die Meldung freiwillig erfolgt – und wir keine Möglichkeit haben, die Ärzte für die zusätzlichen Termine zu honorieren.“ Bei der Förderung der hausärztlichen Grundvergütung präsentierte Brautmeier Zahlen zur Inanspruchnahme der Förderung von nichtärztlichen Praxisassistentinnen und des Zuschlags für die Sozialpädiatrie in Nordrhein. Danach nahmen im ersten Quartal 373 Praxen (759 Hausärzte) die so genannte „NäPa“-Förderung in Anspruch. 302 Pädiater rechneten den Sozialpädiatrie-Zuschlag ab. „Insgesamt haben wir damit im ersten Quartal dieses Jahres ein gutes Viertel der extrabudgetär zur Verfügung stehenden Förderung von Haus- und Kinderärzten ausgeschöpft.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Vergabekammer bestätigt Entscheidung zur Unabhängigen Patientenberatung

Die Vergabekammer in Bonn hat gestern das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für eine unabhängige Patientenberatung bestätigt. Damit hat sie dem GKV-Spitzenverband als Auftraggeber attestiert, alle Verfahrensvorschriften eingehalten zu haben. Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Kammer war durch den Antrag eines nicht berücksichtigten Bieters ausgelöst worden. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Spruch der Vergabekammer haben wir die Bestätigung, dass unser Vorgehen korrekt war. Wir hatten uns bewusst für eine europaweite Ausschreibung entschieden. Damit konnten wir möglichst viele Interessenten ansprechen, einen Qualitätswettbewerb um die beste Patientenberatung anstoßen und zugleich die Chancengleichheit für alle Anbieter garantieren. Wir haben diese Vergabe in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und unter beratender Beteiligung des Beirats durchgeführt. Im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten haben wir uns anhand der vorher festgelegten und den Verfahrensteilnehmern bekannten Kriterien für das überzeugendste Angebot entschieden.Wir wollen, dass Patienten auch künftig fachlich fundiert, unabhängig und ohne jegliche Einflussnahme Dritter beraten werden. Deutlich mehr Ratsuchenden als bisher soll ab 2016 schnell und unkompliziert geholfen werden. Das ausgewählte Konzept erfüllt diese Intension des Gesetzgebers am besten.Es ist das gute Recht eines jeden Teilnehmers, das Verfahren überprüfen zu lassen. Nun steht am Ende dieses fairen und transparenten Verfahrens dessen juristische Bestätigung durch die Vergabekammer. Im Interesse einer kontinuierlichen unabhängigen Patientenberatung wäre es gut, wenn nun von allen die eindeutige Entscheidung anerkannt würde.“Weiteres Vorgehen: Der GKV-Spitzenverband wird nun schnellstmöglich den Zuschlag erteilen. Wenn keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt werden, wird das im Laufe dieses Monats erfolgen. Sobald dies geschehen ist, wird der GKV-Spitzenverband darüber informieren. Sollte der jetzt unterlegene Bieter jedoch eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen, tritt erneut ein vorläufiges Zuschlagsverbot ein. Das Oberlandesgericht fasst in der Regel innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung einen Beschluss. Nach seiner Entscheidung sind national alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Erstattungsbetrag für Fixkombination für Hepatitis-C-Patienten verhandelt

GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer Gilead Sciences GmbH haben sich auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Harvoni® (Wirkstoffkombination aus Ledipasvir und Sofosbuvir) zur Behandlung der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion bei Erwachsenen geeinigt. Grundlage für die Erstattungsbetragsverhandlungen nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz zwischen Gilead und dem GKV-Spitzenverband war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. Mai 2015. Dieser bescheinigt der Wirkstoffkombination Ledipasvir/Sofosbuvir für die Therapie von Patientinnen und Patienten mit einer Hepatitis C mit den Genotypen 1 und 4 einen Anhaltspunkt auf einen Zusatznutzen. Das Ausmaß des Zusatznutzens ist allerdings heterogen, es reicht dabei von nicht quantifizierbar über gering bis zu beträchtlich. Für alle weiteren Patientinnen und Patienten, die von der Zulassung umfasst sind, hat der G-BA keinen Zusatznutzen festgestellt. Die Therapie der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion basiert auf einer Kombination aus verschiedenen Wirkstoffen. Harvoni® befindet sich seit dem 21. November 2014 in Deutschland im Verkehr und stellt eine fixe Wirkstoffkombination dar, die allerdings bei einzelnen Patientengruppen in Kombination mit dem antiviralen Wirkstoff Ribavirin eingesetzt wird. Wie immer befreit der vereinbarte Erstattungsbetrag den verordnenden Arzt oder die verordnende Ärztin nicht von der Pflicht, generell jede Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung richtet sich auch hier nach den Vorgaben in § 12 Sozialgesetzbuch V und dessen Konkretisierung durch die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Krankenhausreform muss nachgebessert werden – Klinikplanung braucht verbindliche Qualitätsvorgaben

Bei der Krankenhausreform drohen immer höhere Kosten, die sich bis zum Jahr 2020 auf acht Milliarden Euro belaufen könnten. „Das Krankenhausstrukturgesetz darf auf keinen Fall weiter verwässert werden, wie es die Bundesländer versuchen. Die Pläne der Länder würden nur Mehrkosten verursachen, ohne dass die Versorgung der Patienten besser würde“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub, am Donnerstag bei der Präsentation der Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“. Straub kritisierte den Vorstoß der Länder, die Regeln zur Mengensteuerung aufzuweichen. Diese sehen Abschläge vor, wenn ein Krankenhaus Leistungen häufiger anbietet als im Vorjahr. „Die Anreize, medizinisch nicht notwendige Leistungen zu erbringen, müssen abgestellt werden. Finanzielle Abschläge sind ein wichtiges Instrument, um der Über- und Fehlversorgung entgegenzuwirken“, so Straub. Die Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“ befasst sich in diesem Jahr explizit mit der Krankenhausreform. Dabei äußern sich Experten aus der Politik, dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der BARMER GEK gemeinsam zu Leitfragen der Krankenhausversorgung. Ein Schwerpunkt darunter ist die immer geringer werdende Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern. „Die Bundesländer müssen endlich ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und die Infrastruktur in den Kliniken stärken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre eine kontinuierliche Investitionsquote von acht bis zehn Prozent erforderlich“, sagte Straub. Der Vorstandvorsitzende der BARMER GEK sprach sich für bundesweit einheitliche Mindeststandards in Kliniken aus. „Die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sollten eine verbindliche Mindestanforderung für Kliniken sein, um bestimmte Leistungen abrechnenzu dürfen. Ohne klare Vorgaben drohen bundesweit sehr unterschiedliche Qualitätsanforderungen“, warnte Straub vor dem Hintergrund, dass die Vorgaben des G-BA nur Empfehlungscharakter für die Bundesländer haben sollen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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KV Nordrhein: Zahl der barrierearmen Praxen hat sich in vergangenen fünf Jahren fast verdreifacht

In vielen Bereichen wird daran gearbeitet, Menschen mit Behinderung einen ungehinderten oder zumindest leichteren Zugang zu Gebäuden oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu ermöglichen. Die medizinische Versorgung steht dabei besonders im Fokus. Die  niedergelassenen Mediziner in Nordrhein haben in den vergangenen Jahren schon sehr viel getan, um auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einzugehen. Das ist das Ergebnis einer groß angelegten Befragung von mehr als 13.000 nordrheinischen Praxen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zum Status der Barrierefreiheit ihrer Praxenbefragt wurden. „Die Ergebnisse unserer Umfrage sind sehr erfreulich. Wir sind viel weiter, als wir es nach bisherigen Daten erhoffen konnten“, sagte Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender KV Nordrhein, bei der Eröffnung der Fachtagung „Barrieren abbauen in der Praxis“ am 2. September in Düsseldorf. „Wie ernst die Kolleginnen und Kollegen das Thema nehmen, zeigt sich daran, dass fast 60 Prozent der Praxen detaillierte Angaben gemacht haben.“ Fast die Hälfte der Praxen in Nordrhein haben danach einen barrierearmen Zugang und eine – wenn auch nicht umfassende – behindertengerechte Ausstattung. Damit hat sich der Anteil der barrierearmen Praxen in Nordrhein in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent erhöht. Präzise Angaben zur Barrierefreiheit bei der Online-Arztsuche In absoluten Zahlen ausgedrückt: Die Zahl der barrierearmen Praxen ist von 2.300 in 2010 auf 6.200 in 2015 gestiegen. „Die Zahl der – im Sinne der einschlägigen DIN Norm – vollständig barrierefreien Praxen hat sich verdreifacht, nicht nur durch Neu-Praxen, sondern auch durch Investitionen in Bestandspraxen“, sagte Potthoff, der auf einen positiven Nebeneffekt der Befragung hinwies: „Durch den Rücklauf können bei unserer Online-Arztsuche auf www.kvno.de noch differenziertere und ganz aktuelle Angaben zur Barrierefreiheit machen“. Potthoff betonte, statt des Begriffs „barrierefrei“ lieber den Ausdruck „barrierearm“ zu verwenden. „Bei allen Vorgaben und aller Sympathie für weitreichende Ansätze sollten wir das Machbare im Blick behalten und keine zu hohen finanziellen oder bürokratische Hürden aufbauen, die davon abhalten könnten, Verbesserungen in Angriff zu nehmen.“ Die Pläne der Landesregierung zur Novelle der Bauordnung NRW etwa enthielten Regelungen zur Barrierefreiheit, die sich kontraproduktiv auswirken könnten. Staatssekretärin Martina Hoffmann-Badache vom Gesundheitsministerium des Landes NRW lobte das Engagement der KV Nordrhein: „Die Fachveranstaltung zeigt, wie wichtig das Thema allgemein und für die KV Nordrhein ist. Und die Ergebnisse der jüngsten Umfrage zeigen, dass ich mir um die Arztpraxen keine Sorgen machen muss.“ Hoffmann-Badache betonte, dass Barrierefreiheit nicht nur ein Thema für mobilitätseingeschränkte Menschen sei, sondern viel weiter gefasst werden müsse. Hohe Investitionen für Bestandspraxen Klaus Balke von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verwies auf verschiedene Initiativen und Hilfestellungen für die Praxen in den vergangenen Jahren, gab aber auch zu bedenken, dass der Umbau von Bestandspraxen mit enormen Investitionen verbunden sei – und valide Daten für die ganze Bundesrepublik fehlten. In der Versichertenbefragung der KBV 2014 gaben 70 Prozent der Befragten an, zuletzt in einer barrierefreien Praxis gewesen zu sein. Internist, Pneumologe und Allergologe Norbert Mülleneisen aus Leverkusen nahm die Tagungsbesucher mit in seine vertragsärztliche Praxis und verriet, wie er Barrieren begegnet und sie so weit möglich beseitigt – vom Empfang bis zum Wartezimmerfilm im Gebärdensprache. Aber: „Eine vollkommen barrierefreie Praxis ist ein Ideal, dem wir uns nur annähern können, schon allein wegen der vielen verschiedenen Formen von Behinderungen – und wegen der baulichen Beschränkungen.“ Dirk Meyer, Patientenbeauftragter der Landesregierung in NRW, warb dafür, die Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung weitgehend aufzuheben: „Wir alle leben mit Beeinträchtigungen“, sagte Meyer. „Und eine Barriere ist bereits, wenn mich eine Arzthelferin nicht anschaut, wenn ich in die Praxis komme. Vieles ist schlicht eine Frage der Haltung und der Kommunikation gegenüber den Patienten.“ Frank Opper aus Kaarst, öffentlich bestellter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, berichtete von seinen Erfahrungen mit Bauprojekten. Der querschnittsgelähmte Architekt plädierte für ein „Design für alle“, das für alle funktioniere, da niemand genau sagen könne, was barrierefrei, barrierearm oder seniorengerecht heiße. „Wir müssen alle Menschen erreichen und berücksichtigen, wenn wir Räume gestalten.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Abbau von Krankenhäusern steigert Versorgungsqualität

„Es müssen Kliniken geschlossen werden, um die Patientenversorgung zu verbessern“, forderte der stv. Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg, gegenüber der Funke-Mediengruppe anlässlich der geplanten Krankenhausreform. „Vor allem Kliniken, die unzureichende Qualität liefern, sollten vom Netz genommen werden.“ Gerade weil es in Deutschland, vor allem in Ballungszentren, zu viele Krankenhäuser gibt, sei es einem Patienten nicht zumutbar, wenn ihm Leistungen angeboten würden, die schlechter seien als in anderen Kliniken. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Krankenhäuser allein von den Krankenkassen im letzten Jahr 68 Milliarden Euro erhalten haben. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist das ein Anstieg um 44 Prozent. Im Zusammenspiel von regulären Ausgabensteigerungen und der Klinikreform erwartet der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr den Rekordbetrag von 73 Milliarden Euro, der an die Kliniken gehen wird. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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#zukon15: Politik, Gesundheitswesen und Digitalszene diskutieren über Gesundheit in der digitalen Welt

Telemedizin, Netzsprechstunde, Gesundheitsapps, Fitnesstracker – das Gesundheitswesen verändert sich rasant. Die Digitalisierung beeinflusst zwar alle Lebensbereiche, beim besonders sensiblen Thema Gesundheit geht es jedoch nicht nur um das technisch Machbare, sondern auch um Ethik, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz. Auf Einladung der Techniker Krankenkasse (TK) diskutieren kurz vor der internationalen Funkausstellung (IFA) in der Hauptstadt über 300 Experten aus Politik, Gesundheitswesen und digitaler Szene darüber, wie die digitale Gesellschaft gesund gestaltet werden kann. Den Anfang machte der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums Lutz Stroppe. Er wies in seiner Rede darauf hin, dass die Teilhabe am technologischen Fortschritt in der Medizin eine Gemeinschaftsaufgabe aller Partner im Gesundheitswesen sei. „Neue Technologien können uns helfen, unser gutes Gesundheitssystem noch besser zu machen. Sie tragen dazu bei, die demographischen Herausforderungen erfolgreicher anzugehen und eine flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau dauerhaft sicherzustellen. Das setzt aber die Bereitschaft voraus, sich konsequent mit den Möglichkeiten neuer Technologien auseinanderzusetzen. Unser Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzte vom medizinischen Fortschritt profitieren, und zwar unabhängig von ihrem Wohnort. Mit dem E-Health-Gesetz haben wir daher die notwendigen Rahmenbedingungen gesetzt, um den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur endlich zu ermöglichen und Telemedizin in die Regelversorgung aufzunehmen.“ Gastgeber und TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas über die Veranstaltung: „Mit dem Kongress möchten wir ein Forum bieten, um das Gesundheits-wesen und die digitale Szene zusammenzubringen, um gemeinsam zu diskutieren, wie wir die digitale Gesellschaft gesund gestalten können. Es ist zwar schwer in die Zukunft zu blicken – schließlich ging man auch mal davon aus, dass sich Telefon und Internet nicht durchsetzen werden – wir wollen es heute aber trotzdem versuchen.“ In fünf jeweils 90-minütigen Panels geht es um die Zukunft von Gesundheitsför-derung und medizinischer Versorgung in der digitalen Welt. Die 30 Referenten widmen sich, moderiert von Jeannine Michaelsen und Jens de Buhr unter anderem folgenden Fragen: Sorgen Politik und Krankenkassen für gläserne Patien-ten oder erledigen die Menschen dies mit digitaler Selbstvermessung und sozia-len Netzwerken selbst? Was ist gesunder Medienkonsum? Wo fängt der Spaß an, wo hört er auf und ab wann wird es krank? Wie nutzen wir Telemedizin sinnvoll? Welche Auswirkungen hat das Netz der Dinge auf unser Ernährungs- und Bewegungsverhalten? „Wir wünschen uns, dass nicht nur wir, sondern auch alle Teilnehmer heute Abend viele Eindrücke und Ideen mitnehmen, wie wir das Gesundheitswesen und die digitale Szene enger zusammenbringen können, um für ein patientenorientiertes, leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitswesen zu sorgen,“ so der TK-Chef. Der Kongress läuft heute noch bis 18 Uhr im Kongresszentrum Axica (Pariser Platz 3, 10117 Berlin). Informationen zum Programm gibt es auf der Internetseitewww.tk.de/zukunftskongress. Pressemitteilung der techniker Krankenkasse

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Krankenhaus-Reform – So nicht!

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat heute die heiße Phase für Aktionen gegen die geplante Krankenhausreform eingeläutet. In den Kliniken werden bundesweit 40.000 Plakate ausgehängt, mit denen Patienten, Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Unzulänglichkeiten der Krankenhausreform mit dem Tenor „Die Politik lässt uns im Stich“ informiert werden. Die Gespräche mit Politikern werden fortgesetzt. Höhepunkt wird ein Krankenhausaktionstag am 23. September 2015 sein, an dem gleichzeitig vor dem Brandenburger Tor und den zahlreichen Krankenhäusern in ganz Deutschland Kundgebungen stattfinden. „Krankenhausreform – So nicht!“, fasst DKG-Präsident Thomas Reumann die Bewertung des Reformentwurfs aus Krankenhaussicht zusammen. „Wir brauchen eine Krankenhausreform, die dort ansetzt, wo die wirklichen Probleme sind“, führt Reumann weiter aus. Der jetzt vorliegende Entwurf leiste das nicht. Die anhaltend schwierige Lage vieler Krankenhäuser, die hohen Belastungen des Personals, vielerorts Personalengpässe, Sanierungsstau infolge unzureichender Investitionsmittel und immer weiter steigender Behandlungsbedarf, insbesondere in den Notfallambulanzen – das seien die drängenden Probleme, die den Krankenhäusern unter den Nägeln brennen und zu deren Lösung die Krankenhausreform maßgeblich beitragen müsse. Der Entwurf sehe Belastungen und Kürzungen vor, anstatt die Finanzierung des Personals in den Krankenhäusern zu sichern. Das erzeuge in den Krankenhäusern sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Recht Unverständnis, Protest und Empörung. „Mehr Qualität durch weniger Geld und Personal – diese Formel geht nicht auf“, unterstreicht Reumann. Die von der Bundesregierung angestrebte „Stärkung der Pflege am Bett“ könne so unmöglich erreicht werden. „Die finanziellen Auswirkungen der Krankenhausreform werden von den Kassen völlig falsch dargestellt und eingeschätzt“, erläutert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Wer behaupte, die Reform würde im Zeitraum bis 2020 5,3 Milliarden Euro zusätzliche Mittel in die Kliniken bringen, müsse dazu sagen, dass bei dieser Art der Rechenmethode in der gleichen Zeit die Beitragseinnahmen der Krankenkassen um 100 Milliarden Euro steigen würden. „Tatsache ist, dass im Jahr 2017 gesetzliche Kürzungen in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro wirken und dass bis zum Ende der Legislaturperiode in den nächsten zwei Jahren bei den Krankenkassen durch die bislang vorgesehenen Maßnahmen so gut wie überhaupt keine Ausgabensteigerungen entstehen“, sagt Baum. Die Politik dürfe sich deshalb die dringend notwendigen Gestaltungserfordernisse zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgung von den Kassen nicht absprechen lassen. Zentraler Änderungsbedarf der DKG Die DKG benennt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf und für die bevorstehende Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 den wesentlichen Änderungsbedarf mit folgenden Positionen: –    Beibehaltung des den Kliniken seit 2013 gewährten Versorgungszuschlags von 0,8 Prozent. Die vorgesehene Abschaffung in 2017 würde den Krankenhäusern 500 Millionen Euro entziehen. –    Regelungen für die jährlichen Vergütungsanpassungen, die die tatsächlichen Kosten, insbesondere die Tariflohnsteigerungen, voll berücksichtigen. Die hier im Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungen müssen zurückgenommen werden. –    Kostendeckende Vergütungen für Leistungszuwächse; die im Gesetzentwurf vorgesehenen überzogenen Abstaffelungen der Vergütungen für zusätzliche Leistungen (Fixkostendegressions-abschläge) sind viel zu hoch. –    Deutliche Aufstockung der Vergütungen für die ambulanten Notfallbehandlungen. Mit 32 Euro pro Fall können die Vorhaltungskosten der Krankenhausambulanzen nicht ansatzweise gedeckt werden. Mehr als 10 Millionen ambulante Notfälle mit einem Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall führen zu 1 Milliarde Euro nicht gedeckter Kosten. –    Die Bereitstellung von deutlich mehr Investitionsmitteln über den vorgesehenen Strukturfonds und die Öffnung des Anwendungsbereichs für den allgemeinen Investitionsbedarf der Krankenhäuser. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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